Ernährung aktuell

Stevia als Süßstoff erlaubt

Ab dem 3. Dezember 2011 dürfen Lebensmittel in den Handel gegeben werden, die mit Glykosiden aus der Süßpflanze Stevia gesüßt wurden. So hat es das Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. November gemeldet.

Allerdings ist der Süßstoff nicht unbegrenzt freigegeben: Lebensmittelhersteller müssen sicherstellen, dass eine Tageshöchstdosis von 4 mg/kg Körpergewicht sogenannter Steviolequivalente beim Menschen nicht überschritten wird. Auch der Anbau von Stevia in Europa ist noch nicht zugelassen.



DAZ 2011, Nr. 46, S. 90

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