Apothekenbetriebsordnung

Der Tod der Defektur?

Brief an die Apothekerkammern und -verbände zum Thema Defektur, Rezeptur und Neuerungen der geplanten Apothekenbetriebsordnung

Der Tod der Defektur?

Der jetzige Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung sieht vor, dass eine individuelle Rezepturherstellung sowie eine Defekturherstellung mit erheblichem bürokratischen Aufwand für öffentliche Apotheken verbunden sein wird. Aufwendige Inprozesskontrollen und deren Dokumentation, QMS-Dokumentation sowie Beipackzettel zu jedem in der Defektur in der Apotheke vorrätig hergestellten Arzneimittel werden darin von den herstellenden Apotheken gefordert. Das wird ein Vorrätigherstellen von Defekturarzneimitteln im Rahmen der 100er Regel AMG ökonomisch abtöten! Bitte überlegen Sie sich, wie Sie die Defektur-herstellenden Apotheker politisch unterstützen können, damit diese Bestimmungen aus dem Referentenentwurf der Apothekenbetriebsordnung gestrichen werden. Es ist mir noch nicht klar, ob diese Diktion eine des BMG oder der ABDA/Landesapothekerverbände ist. Können Sie mir hierzu eine Antwort geben?

Fest steht: Sowohl die individuelle Einzelherstellung als auch die Defekturherstellung von Arzneimitteln in der öffentlichen Apotheke ist ein wesentliches Leistungsmerkmal sowie ein wirkungsstarkes Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Apotheke in der Einzelhandelslandschaft Deutschlands. Es ist u. a. die fachliche und politische Rechtfertigung dafür, warum ein Apotheker fünf Jahre lang ein Hochschulstudium absolvieren muss, um diese Arzneimittelherstellung als "Handwerk" ausführen zu dürfen und dafür eine (wenn derzeit auch magere) Vergütung erhält.

Was sind die Folgen einer ökonomischen Abtötung von Defekturarzneimitteln bzw. individuellen Rezepturarzneien durch die im jetzigen Referentenentwurf der ApBetrO geforderten Bestimmungen? Der Apotheker wird durch die ökonomische Vernichtung dieses Leistungsmerkmales in der Apotheke ersetzbar gemacht durch Ökonomen ohne pharmazeutische Ausbildung!

Es gibt weitere interessante Gründe (nämlich ökonomische und politische!), warum es lohnenswert für alle Apotheken ist, die individuelle Rezeptur sowie die Herstellung von Defekturarzneimitteln in der Apotheke zu stärken, indem diese beispielsweise ausdrücklich in der neuen ApBetrO unberührt so belassen werden, wie sie in der jetzigen ApBetrO geregelt sind:

Hautärzte und Gynäkologen schätzen dieses Leistungsmerkmal der Rezeptur/Defektur außerordentlich, weil deren Erfahrungen klar belegen, dass ihr Therapieerfolg viel besser möglich ist als mit herkömmlichen Fertigarzneimitteln. Die individuelle Variabilität der Rezepturarzneien sind eine Chance für eine Weiterentwicklung von Arzneimitteln, in die sich der Apotheker als Fachmann unbedingt auch aus einer öffentlichen Apotheke einbringen muss!

Außerdem ermöglichen individuelle, mit komplexerer Wirkstoff-Zusammensetzung kreierte Rezepturen und Defekturarzneimittel eine sehr preiswerte Individualtherapie, die ein Fertigarzneimittel mit teurem Zulassungsverfahren niemals so günstig leisten kann! Die Verbandschefs der Dermatologen und Gynäkologen würden unter diesem Aspekt wahrscheinlich die Apotheker aus verbandspolitischer Ebene dem BMG gegenüber unterstützen! (Habe ich telefonisch schon mal abgeklopft, Kontakte vermittle ich Ihnen

gerne!)

In Zeiten des Margenverfalls wegen Preisdumping durch Versandapotheken ist eine Defekturherstellung apothekenpflichtiger Arzneimittel eine Chance der Wertschöpfung für öffentliche Apotheken, weil sie ihnen Margen-Stabilität schafft. Zwar müssen im Rahmen der 100er Regel AMG die ärztlichen Verordnungen dieser Defekturen belegbar sein, jedoch bietet sich hier die zusätzliche Möglichkeit, dass die herstellende Apotheke diese Defekturarzneimittel im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Selbstmedikation ihren Kunden ergänzend als Eigenmarke verkauft. Hier kann sie sich gegenüber Versandapotheken im Wettbewerb klar abgrenzen und gleichzeitig pharmazeutische Kompetenz vor Ort ausstrahlen.

Verbandspolitische Unterstützung dürften die Apotheker auch erwarten dürfen von Herstellern spagyrischer Essenzen und homöopathischer Rezepturarzneimittel, da deren Umsätze auf fast Null sinken würden im Falle der Regelungen des Referentenentwurfes der ApBetrO (z. B. Firma Phylak Sachsen, Nestmann, Staufen Pharma, Hanosan usw.).

DAZ 2011, Nr. 46, S. 113

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