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Der internationale Kampf geht weiter

BERLIN (ks). Deutschland setzt sich für ein internationales Vorgehen gegen Arzneimittelfälscher ein. Am 28. Oktober hat die Bundesrepublik in Moskau das "Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten" unterzeichnet.

Das Übereinkommen schafft einen Rechtsrahmen, der das Fälschen von Arzneimitteln und Medizinprodukten international strafrechtlich sanktioniert. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, gehört Deutschland zu den ersten zwölf Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens.

"Gefälschte Arzneimittel stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit des Einzelnen, aber auch für die öffentlichen Gesundheitssysteme dar. Die kriminellen Aktivitäten international organisierter Täter müssen länderübergreifend bekämpft werden", hieß es dazu aus dem Ministerium. Das Übereinkommen sei ein wichtiger Schritt gegen die internationale Kriminalität und als sinnvolle Ergänzung der EU-Direktive gegen Arzneimittelfälschungen anzusehen. Staaten, die nicht dem Europarat angehören, können sich ebenfalls dem Abkommen anschließen.

Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn fünf Staaten dies ratifiziert haben und drei davon Mitgliedstaaten des Europarats sind.



DAZ 2011, Nr. 44, S. 34

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