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Retaxations-Welle der Ersatzkassen rollt auf Apotheken zu

BERLIN (lk). Bis zum Jahresende rollt auf die meisten Apotheken eine Welle von Retaxationen der Ersatzkassen wegen fehlerhafter Herstellerrabatte aus den Jahren 2007 bis 2010 zu. "Der GKV-Spitzenverband hat alle Krankenkassen aufgefordert, die von den Generikaherstellern unrechtmäßig einbehaltenen Rabatte für Verschreibungen aus den Jahren von 2006 bis 2010 nunmehr einzufordern", teilt dazu die Krankenkasse hkk mit, die bereits Retaxationsforderungen an Apotheker verschickt hat.

Der Weg der Abrechnung der Herstellerrabatte sei rechtlich vorgeschrieben, so die hkk: "Die Krankenkassen können dies nur über die Apotheken abwickeln, in denen die Abgabe der Produkte erfolgt ist. Die Apotheken erhalten das Geld dann über die Apotheken-Abrechnungszentren zurück. Es handelt sich somit für die Apotheken um einen durchlaufenden Posten, den sie über die Abrechnungszentren wieder von den Herstellern zurückerhalten."

Über dieses Vorgehen hat der Ersatzkassenverband vdek Anfang September den Deutschen Apothekerverband (DAV) informiert. Für die Nachforderung der Rabatte aus dem Jahr 2006 hatten sich die vdek-Kassen bereits zusammengeschlossen. Dieses Verfahren ist inzwischen abgeschlossen. "Im nächsten Schritt müssen die ausstehenden Rabatte aus den Jahren 2007 bis 2010 eingefordert werden. Aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist von vier Jahren muss dies für die 2007er-Rabatte noch im laufenden Jahr erfolgen", heißt es in der hkk-Erklärung weiter.

Rabattforderungen kommen automatisiert

Ergänzend teilte der vdek mit, dass die Ersatzkassen wieder abgestimmt vorgehen. Um das Verfahren "möglichst schlank abzuwickeln", würden die Rabattforderungen durch die Abrechnungszentren der einzelnen Krankenkassen in einem automatisierten Verfahren verschickt.

Hintergrund der Kassenforderung: Seit April 2006 bis August 2010 stand den gesetzlichen Kassen für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel grundsätzlich ein Abschlag in Höhe von zehn Prozent des Herstellerabgabepreises zu. Für patentgeschützte Arzneimittel betrug der Herstellerabschlag nur sechs Prozent, unter bestimmten Bedingungen war eine Befreiung vorgesehen. Doch einige Hersteller kennzeichnen ihre Präparate nicht richtig. In der Folge entstand bei den Kassen ein Ausfall von rund 250 Millionen Euro Herstellerrabatt.

Abwicklung über Rechenzentren

Der DAV habe inzwischen die Landesverbände über das Vorgehen der Ersatzkassen informiert. Die Korrektur der Herstellerabschläge werde wie bereits für das Jahr 2006 über die Apothekenrechenzentren abgewickelt, sagte die stellvertretende DAV-Sprecherin Ursula Sellerberg.

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Kassen sollen Apothekenrechnungen kürzen: Streit um Herstellerabschlag geht in die nächste Runde

AZ 2010, Nr. 21



DAZ 2011, Nr. 43, S. 47

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