Aus Kammern und Verbänden

Wirtschaftsseminar für die Apothekenpraxis

Nicht die Politik, sondern wirtschaftlich relevante praktische Aspekte des Apothekenbetriebs standen im Mittelpunkt des Wirtschaftsseminars des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 12. Oktober in Rostock. Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, gab zunächst einen Überblick über die deutlich verschlechterte Lage der Apotheken mit dem AMNOG. Danach ging es um betriebswirtschaftliche Ergebnisse, den Ausblick für 2012, den Umgang mit Hilfsmitteln aus wirtschaftlicher Sicht, den neuen Tarifvertrag und die elektronische Betriebsprüfung. Neben wenigen speziellen Aspekten aus dem Nordosten dominierten die bundesweit relevanten Inhalte.
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Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, möchte von Politikern Taten statt Worte.

Auch diesmal war die große Zahl der Veranstaltungsteilnehmer in dem bevölkerungsarmen Bundesland beeindruckend. Pudimat sprach von einer Quote, die wohl bundesweit einen Spitzenplatz unter den Verbänden darstelle. Er bekräftigte die Forderung der ABDA nach einer angemessenen Anpassung der Apothekenhonorare und nach einer kostendeckenden Vergütung von Notdiensten und Rezepturen. Pudimat erklärte: "Etlichen von uns steht schon jetzt das Wasser bis zum Hals, und viele Apotheken werden von innen ausgehöhlt. Es wird aber so schnell kein regelrechtes Apothekensterben geben." Denn Einzelkaufleute haften mit ihrem ganzen Vermögen. "Da macht man nicht mal so einfach zu", sagte Pudimat. Die Grußworte zur Eröffnung des Deutschen Apothekertages hätten parteiübergreifend die große Wertschätzung und teilweise sogar Dankbarkeit gegenüber den Leistungen der Apotheken gezeigt. "Aber es kommt letztendlich auf die Taten an und nicht auf die Worte", so Pudimat.

Dauerbaustelle Retaxationen

Neben den politischen Unwägbarkeiten beklagte Pudimat den Druck von einigen Krankenkassen. Formfehler würden zum Anlass genommen, den gesamten Rechnungsbetrag abzusetzen. Jüngst habe sich dabei besonders die Novitas BKK hervorgetan. In diesem Zusammenhang deutete Pudimat mögliche künftige Konsequenzen an: "Wenn es nicht anders geht, müssten wir jedes Rezept vorher zur Prüfung einreichen und die Patienten warten lassen." Pudimat beklagte im Zusammenhang mit Retaxationen über angebliche Verstöße gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung: "Ohne Beziehung zum Heilberuf und zum realen Leben wird hier über juristische Formalien theoretisiert." Probleme würden auch bei Rezepten zulasten der KKH auftreten, bei denen der Rabattvertrag vorrangig vor der Importklausel beachtet werden muss. Über die Funktionsweise seiner eigenen Apotheken-EDV erklärte Pudimat, beim Beenden der Vergleichsrecherche über "Abbrechen" statt über "OK" falle dieser Fehler nicht auf. Zum Retaxationsverhalten einzelner Krankenkassen zog Pudimat das Fazit: "Die korrekte Medikation ist anscheinend der Kasse gar nicht so wichtig. Jeder Strich auf dem Rezept muss korrekt ausgeführt und abgezeichnet sein, und alle Regelungen der unzähligen Verträge sollen beachtet werden."

Fazit für 2011

Durch die Gesamtheit der Belastungen habe sich die wirtschaftliche Lage der Apotheken in nicht hinnehmbarer Weise verschlechtert. Nach ersten Auswertungen sei ein Drittel der Apotheken langfristig in der Existenz bedroht, erklärte Pudimat. Der Verband habe dagegen keine Patentlösung, setze aber strategisch auf den Ausbau eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Vertragspartnern.

Neue Preisbildung für 2012

Die wirtschaftlichen Konsequenzen des AMNOG für die Apotheken im Jahr 2011 beschrieb Torsten Eimicke, Steuerberater bei der Treuhand Hannover (siehe Bericht in AZ 42, S. 1). Für 2012 erwartet Eimicke zusätzliche Belastungen, weil sich der Wareneinsatz durch die neue Preisbildung beim Großhandel weiter verteuere. Apotheken könnten dann höchstens einen Rabatt von 3,0 Prozent erhalten, weil nur der prozentuale Anteil der Großhandelsvergütung rabattiert werden darf. Das Skonto sei von dieser Beschränkung jedoch nicht betroffen. Durch die neue Preisbildung werden alle betroffenen Produkte mit einem Apothekeneinkaufspreis bis 36,80 Euro teurer, die höherpreisigen Arzneimittel dagegen billiger.

Daraufhin empfahl Uwe Stiftel, Pharmatechnik, Rostock, Artikel bis zu einem Einkaufspreis von 5 oder höchstens 10 Euro vor der Jahreswende verstärkt einzukaufen, weil dort der Effekt besonders groß ist. Die Dispozeit für diese Produkte sollte auf 90 bis 120 Tage erhöht werden, riet der EDV-Fachmann. Umgekehrt sollten Artikel mit Einkaufspreisen über 50 Euro restriktiver eingekauft werden. Deren Dispozeit sollte auf 7 bis 10 Tage vermindert werden, empfahl Stiftel. Ab 2012 werden die billigen Packungen für den Großhandel besonders interessant, was sich auch in der Struktur der Konditionen niederschlagen dürfte.

Geld verdienen mit Hilfsmitteln?

Verbandsgeschäftsführer Dr. Heinz Weiß berichtete über eine eigene Analyse des Hilfsmittelmarktes, nach der – entgegen dem ersten Eindruck – Apotheken mit Hilfsmitteln akzeptable Margen erzielen könnten. Doch müssten die Einkäufe entsprechend organisiert werden. Allerdings seien die Hilfsmittelumsätze in den meisten Apotheken so gering, dass in der Summe keine nennenswerten Erträge erreicht und die Einkäufe nicht unbedingt optimiert werden könnten. Die Apotheker müssten sich allerdings auch fragen, ob eine Konzentration auf Hilfsmittel zu ihrer Unternehmensphilosophie passt. Zudem verwies Weiß auf die Strategie des Verbandes, keine Verträge abzuschließen, die keinen Ertrag erwarten lassen.

Als neuen Hilfsmittelliefervertrag stellte Thomas Müller, Mitglied im Verbandsvorstand, die jüngste Liefervereinbarung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern über Blutzuckerteststreifen mit der AOK Nordost vor. Um einen höheren Anteil generischer Verordnungen zu erreichen, seien nun auch die Ärzte in den Vertrag eingebunden. Bei namentlicher Verordnung würden die alten Regelungen weiter gelten, während die Apotheke bei namenloser Verordnung in Abhängigkeit von der Geräteausstattung des Patienten die Teststreifen wählen und bei dem vereinbarten Abrechnungspreis auch eine Marge generieren könne.


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Andrea Koch demonstrierte die Eigenschaften verschiedener Produkte zur Versorgung von Inkontinenzpatienten.

Inkontinenzversorgung wirtschaftlich gesehen

Über die medizinisch sinnvolle und zugleich wirtschaftlich tragfähige Versorgung mit Inkontinenzprodukten informierte Andrea Koch. Angesichts der demografischen Entwicklung sei dies ein wichtiger wachsender Markt, den auch Apotheken bedienen sollten. Die Versorgung sei mit einem Pauschalhonorar möglich, wenn die Patienten richtig informiert und beraten werden. Eine Mischkalkulation zwischen schwer und leicht Betroffenen sei von den Krankenkassen ausdrücklich gewünscht. Für die Versorgung zum Pauschalpreis müssten anatomische Vorlagen und nicht die insbesondere von Angehörigen oft gewünschten Sliphosen verwendet werden. Doch sieht Koch für Vorlagen als offene Systeme ohnehin Vorteile, weil sie hautfreundlicher seien und ein geringerer Hitzestau entstehe. Bei der Ermittlung der im Tagesverlauf insgesamt erforderlichen Saugkapazität sollte berücksichtigt werden, wie viel der Patient trinkt und in welchem Ausmaß er die Toilette selbstständig aufsucht. Wenn Vorlagen nach jeder Miktion gewechselt werden, reichen Produkte mit geringer Kapazität aus. Stark saugfähige Produkte seien dagegen für vier bis fünf Miktionen ausgelegt und könnten längere Zeit am Körper verbleiben. Zur Nacht sollten stets saugstärkere Vorlagen als am Tag verwendet werden, weil tagsüber meist zwei bis drei Vorlagen zum Einsatz kommen. Neben der Saugstärke muss unbedingt die Größe beachtet werden. Oft werden zu große Vorlagen verwendet, die dann nicht passen, sodass Urin ausläuft. Dann fordern die Patienten saugstärkere und damit teurere Produkte, obwohl die verwendeten Vorlagen keinesfalls voll sind. Um alle diese Aspekte zu berücksichtigen, sollte die Versorgung in der Apotheke definiert werden. Koch ermunterte die Apotheker, bei persönlichen Wünschen der Patienten, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, solche Produkte gegen entsprechende Zuzahlung zu liefern. Die Patienten seien durchaus an Zuzahlungen gewohnt.

Alterssicherung statt Gehaltserhöhung

Über den zum 1. Januar 2012 vereinbarten neuen Tarifvertrag mit einer betrieblichen Altersvorsorge berichtete Petra Gemsjäger, Justiziarin beim Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken. Die Altersvorsorge biete gegenüber einer Gehaltserhöhung den Vorteil, dass der Angestellte bei gleicher Belastung des Arbeitgebers mehr erhält. Denn auf diese Altersversorgung müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings wird später die ausgezahlte Rente besteuert, und aus der betrieblichen Altersvorsorge entstehen keine erhöhten Ansprüche hinsichtlich Arbeitslosen- oder Krankengeld. Die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge hängt nur von der Stundenzahl, aber nicht vom Gehalt des Mitarbeiters ab.

Der Apothekenleiter ist frei in der Wahl der Rentenversicherung. Gemsjäger riet, beim Vergleich von Angeboten nur die garantierte Rente heranzuziehen und nicht irgendwelche unsicheren Überschussbeteiligungen. Letztlich soll die betriebliche Altersvorsorge eine Motivation für die Mitarbeiter sein, selbst Vorsorge zu treffen und darüber hinaus freiwillige Entgeltumwandlungen vorzunehmen. Solche Entgeltumwandlungen sind steuerlich begünstigt, sofern sie höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West betragen, derzeit also 220 Euro pro Monat.


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Elektronische Betriebsprüfung Dr. Klaus-Martin Prang, Treuhand Hannover (links), und Uwe Stiftel, Pharmatechnik, Rostock, erläuterten ­typische Probleme und Lösungsmöglichkeiten.

Ratschläge für die elektronische Betriebsprüfung

Dr. Klaus-Martin Prang, Treuhand Hannover, stellte Hintergründe zur elektronischen Betriebsprüfung in Apotheken vor, um den Apothekern "ein bisschen von dem mulmigen Gefühl zu nehmen", das mit einer solchen Prüfung typischerweise verbunden sei. Dabei konzentrierte er sich auf die Aspekte, die sich aus der Prüfung von Daten aus dem Warenwirtschaftsystem der Apotheke ergeben. Als Kernproblem bei der steuerlichen Interpretation von Warenwirtschaftsdaten stellte Prang dar, dass diese Daten sowohl in sich als auch im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung inkonsistent und nicht untereinander abstimmbar seien. Denn die Warenwirtschaftsysteme seien für Bestellungen und Preisänderungen, aber nicht für Abgleiche entwickelt worden. Sie erfüllen daher typischerweise nicht die von Finanzämtern geforderten Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Außerdem bildet die Warenwirtschaft nicht die Komplexität der Vorgänge in Apotheken mit Fragen vor der Abgabe, Sonderregelungen und Retaxationen ab.

Wenn bei einer Betriebsprüfung gehäuft Mängel gefunden werden, kann die Beweislast umgekehrt werden. Dann kann die Finanzverwaltung die Einnahmen schätzen, und der Steuerpflichtige muss die Richtigkeit seiner Angaben nachweisen. Dies sei oft problematisch, weil es zumeist um viele kleine Vorgänge geht, die jahrelang zurückliegen, erläuterte Prang. Zur Klärung von Auffälligkeiten bei der Warenwirtschaft sei es nötig, den Warenwirtschaftsanbieter heranzuziehen, denn nur der kann auch alte Versionen der Software erklären. Oft beruhen die Probleme auf den Arbeitsabläufen in der Apotheke. Gegenüber den Finanzbehörden kann es daher hilfreich sein, wenn der Apotheker beim Auftreten von Unstimmigkeiten auf schnelle Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Fehler verweisen kann. Manchmal werden durch Betriebsprüfungen aber auch Manipulationen von Apothekenmitarbeitern aufgedeckt, die nicht im Sinne der Apothekenleiter sind.

Prang riet dazu, die Prüfung in einer kooperativen Atmosphäre ablaufen zu lassen. Nur in krassen Fällen sei der Gang vor das Finanzgericht zu empfehlen, zumal der Rechtsweg Zeit und Geld kostet. Um Probleme von vorneherein zu vermeiden, sollten alle Mitarbeiter über die Funktionen der Warenwirtschaft gut informiert sein. In einem Qualitätsmanagementhandbuch sollten klare Anweisungen zum Umgang mit der EDV dargestellt werden. Bestandsveränderungen sollten stets protokolliert werden. Stornos sollten nur mit Zweitfreigabe erfolgen. Letztlich appellierte Prang an die Warenwirtschaftsanbieter, eine Software zu entwickeln, die die GoBS erfüllt.

Uwe Stiftel, Pharmatechnik, Rostock, präsentierte beispielhaft einige Arbeitsabläufe, die in der Warenwirtschaft typischerweise nicht steuerlich korrekt abgebildet werden. So können GKV-Umsätze in der Warenwirtschaft falsch ausgewiesen werden, wenn PKV-Rezepte in GKV-Rezepte korrigiert oder nachträglich Rezepte für Vorablieferungen eingereicht werden. Die Warenwirtschaft arbeite teilweise mit Bruttowerten, die Finanzbuchhaltung stets mit Nettowerten. Außerdem werden in der Warenwirtschaft Rabatte, Skonti und oft auch Gutschriften nicht abgebildet.


tmb


Internet


Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter finden Sie hier:

www.apothekenrente.info



DAZ 2011, Nr. 42, S. 81

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