Aus Kammern und Verbänden

Fortbildung für Krankenhausapotheker

Am 10. Oktober trafen sich rund einhundert Krankenhausapotheker aus Nordrhein-Westfalen zu einer Fortbildung in Düsseldorf, die Apothekerkammer Nordrhein und ADKA-Landesverband Nordrhein-Westfalen gemeinsam organisiert haben.
Foto: Angelika Osterfeld
Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (links), und Norbert Backes, Vorsitzender des ADKA-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bei der Fortbildung für Krankenhausapotheker.

In seiner Begrüßung berichtete Kammerpräsident Lutz Engelen kurz vom soeben beendeten Deutschen Apothekertag. Für das ABDA-KBV-Papier habe die Politik nur zögerlich ihre Unterstützung zugesagt. Er beneidete die Kollegen in den Krankenhausapotheken, weil sie sehr viel näher an den Patientendaten sind und somit eine deutlich bessere Ausgangsituation haben, um Einfluss auf die Arzneimitteltherapiesicherheit zu nehmen. Die Apothekerkammer Nordrhein habe unter anderem die Patenschaft für einen Antrag übernommen, dessen Ziel es ist, die orts- und zeitnahe Arzneimittelversorgung von Krankenhauspatienten sicherzustellen, indem die Zeitdauer zwischen Anfrage und Belieferung auf maximal eine Stunde begrenzt wird. Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker habe sich deutlich für diesen Antrag ausgesprochen. Engelen sprach sich für einen engeren Schulterschluss zwischen den Kollegen in Offizin- und Krankenhausapotheke aus, um gemeinsam für eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit einzutreten. Es gehe darum, auch nach außen zu zeigen, dass – über die einzelnen Berufsbereiche hinaus – die heilberufliche Verantwortung der Apotheker und damit das Wohl des Patienten im Vordergrund steht.

Der Vorsitzende des ADKA-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Norbert Backes, zeigte sich erfreut über die große Resonanz auf die Veranstaltung. Er zitierte einen Kollegen, der die Krankenhauspharmazie einmal als die "Speerspitze der Pharmazie" bezeichnet hat, und bestätigte, dass die Kollegen im Krankenhaus "näher am Blut" sind. Man könne mehr daraus machen, räumte er ein. Aber angesichts des gewaltigen wirtschaftlichen Drucks und der daraus resultierenden Relation von nur 0,3 Krankenhausapothekern auf 100 Klinikbetten in Deutschland, sei es umso schwieriger, das Berufsbild des Krankenhausapothekers in diese Richtung weiterzuentwickeln. Gemessen am Durchschnittswert von einem Apotheker auf 100 Klinikbetten sei Deutschland das Schlusslicht in ganz Europa.

Problematik der Medizinischen Gase

Im ersten Vortrag sensibilisierte Torsten Wessel, Amtsapotheker für die Stadt Krefeld und den Kreis Wesel, die Kollegen im Krankenhaus für die Problematik der Medizinischen Gase. Die Amtsapotheker in Nordrhein-Westfalen würden sich verstärkt mit diesem Thema befassen und an die Krankenhäuser wenden. So gebe es in Bezug auf die Medizinischen Gase unvollständige Qualitätsmanagementsysteme, in denen die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind, und er würde Mängel hinsichtlich Qualifizierung und Wartung der Anlagen feststellen. In einem Bescheid des Jahres 2010 bestätigte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dass Aer medicinalis ein Arzneimittel ist. Dementsprechend müssten auch die Anforderungen des Arzneibuches erfüllt werden. Auch für Sauerstoff, Lachgas, Kohlendioxid und Stickstoff legen Arzneibuchmonographien die Kriterien für Identität, Reinheit und Gehalt fest. Krankenhauspharmazeuten müssten sich ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet bewusst sein. Solange die Räume zur Herstellung medizinischer Druckluft z. B. zu den Apothekenbetriebsräumen gehörten, sei die Herstellung nicht erlaubnispflichtig. Er erläuterte das Aide-mémoire "Medizinische Gase" (unter www.zlg.de frei zugänglich), in dem Anforderungen und Richtlinien für die Arzneimittelüberwachung bei Medizinischen Gasen vereinheitlicht werden.

Zytostatikaherstellung in Krankenhausapotheken

Im zweiten Vortrag sprach Backes über aktuelle Aspekte der Zytostatikaherstellung in Krankenhausapotheken. Zunächst zählte er die Player im Zytostatikamarkt auf, zu denen etwa 75 Prozent aller Krankenhausapotheken gehören, während der Anteil der Zytostatika herstellenden öffentlichen Apotheken mit und ohne Krankenhausversorgung ca. 1 Prozent beträgt. Etwa 5 Prozent der Zytostatika-herstellenden öffentlichen Apotheken würden mit sogenannten Herstellbetrieben in Verbindung stehen, deren rechtliche Grundlage § 21 Arzneimittelgesetz ist. Auch auf die EU-GMP-Forderung für sogenannte "High-Risk-Rezepturen", die im Januar 2011 veröffentlicht wurde, ging Backes ein. Für die Risikoeinschätzung gibt es ein umfangreiches Bewertungsschema, in dem unter anderem Kriterien wie die therapeutische Breite, die Form der Darreichung, die Wirkstärke oder die Zahl der jährlich hergestellten Einheiten abgefragt und einem Risikofaktor zwischen 1 und 5 zugeordnet werden. Nach Multiplikation der einzelnen Risikofaktoren erhält man einen Gesamtwert, der, wenn er über 100 liegt, eine Herstellung nach GMP-Richtlinien fordert. Backes warf in diesem Zusammenhang einen Blick zu den niederländischen Kollegen und berichtete, dass es dort eine GMP-Z-Richtlinie gebe, die eigene Qualitätsanforderungen für die Herstellung im Krankenhaus definiert. Schließlich erörterte Backes die bei der Abrechnung mit den Krankenkassen auftretenden Probleme. Dadurch dass § 129 a SGB V eine bundeseinheitliche Abrechnungsregelung verhindert, gebe es viele unterschiedliche Vertragsgestaltungen mit zum Teil sehr harten Konditionen. Als Beispiele nannte er Formulierungen wie "Verwurf geht zu Lasten der Apotheke" oder Vertragsstrafen bei Lieferverzug.

Zahl der Infektionen kann deutlich gesenkt werden

Mit dem Thema Hygienemanagement und ihrem engagierten Vortragsstil gelang es Privatdozentin Dr. Frauke Mattner, Chefärztin des Instituts für Hygiene der Kliniken der Stadt Köln, die Zuhörer auch nach der Pause und zu fortgeschrittener Stunde noch einmal zu fesseln. Prävalenzstudien zufolge würden ca. 4 bis 5 Prozent aller Patienten im Krankenhaus eine nosokomiale Infektion entwickeln. Anhand von konkreten Fallbeispielen erläuterte sie Aufgaben und Arbeitsweisen der Krankenhaushygieniker, zu denen Ursachenforschung und Schadensbegrenzung bei Verdacht einer nosokomialen Infektion, aber auch das Aufstellen von Hygieneplänen, die Surveillance der Patienten oder das MRSA-Management gehören. Etwa 20 Prozent der MRSA-Infektionen würden im Krankenhaus erworben. Durch ein Aufnahmescreening und Regelungen zum Umgang mit betroffenen und zur Behandlung infizierter Patienten könnte die Zahl der Infektionen deutlich gesenkt werden. Sie hob den hohen Stellenwert einer sorgfältigen und richtigen Händedesinfektion hervor und erwähnte die "Aktion Saubere Hände", mit der sich die Compliance bei der Händedesinfektion kontinuierlich steigern lasse. Sie erläuterte die Forderungen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf einen adäquaten Antibiotikaeinsatz. Hier bestehe ein hoher Fortbildungsbedarf, so dass zurzeit alle Antibiotic-Stewardship-Kurse ausgebucht seien. Arzneimittelinduzierte, nosokomiale Infektionen würden vor allem durch kontaminierte Parenteralia auftreten, wobei fälschlich als MDV genutzte Einzeldosengefäße, aber auch Multidosenbehältnisse besonders problematisch seien.


AK Nordrhein



DAZ 2011, Nr. 42, S. 86

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.