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Es reicht für den Silvestersekt

Das Steuervereinfachungsgesetz ist unter Dach und Fach – und bringt durch die rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages für 2011 mit dem Dezembergehalt ein Plus von durchschnittlich 36 Euro: genug für eine Flasche Sekt und etwas Feuerwerk – oder für ein gutes Fachbuch.

Im kommenden Jahr wird die monatliche Entlastung dann rund drei Euro betragen. Davon profitieren aber nur diejenigen, die nicht mehr als den von 920 auf 1000 Euro erhöhten Pauschbetrag absetzen können. Für alle anderen heißt es weiter: Quittungen sammeln.

Ein höherer Behindertenpauschbetrag ist dagegen dem Rotstift zum Opfer gefallen. Im Abstimmungsprozess des Bundesrates haben die Länder außerdem die ursprünglich geplante Möglichkeit einer Steuererklärung für zwei Jahre gekippt.

Gut für Familien

Einige echte Erleichterungen gibt es für Familien mit kleineren bzw. volljährigen Kindern. Wer für seine Sprösslinge bis zum 14. Lebensjahr Kinderbetreuungskosten absetzen will, kann künftig ohne Angabe der Gründe zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben als Sonderausgabe geltend machen, höchstens jedoch 4000 Euro. Bisher wurde – je nachdem, ob die Betreuung durch Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit verursacht war – eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten oder Sonderausgaben unterschieden.

Beim Kindergeldanspruch für erwachsene Kinder bis zum 25. Lebensjahr entfällt ab 2012 die Höchstgrenze von 8004 Euro beim Kindeseinkommen. Allerdings bleiben die restlichen bisherigen Voraussetzungen bestehen: Der Nachwuchs muss sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden bzw. in einer Wartezeit zwischen zwei Ausbildungen oder aber einen Freiwilligendienst mit Anspruchsberechtigung absolvieren (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr). Bei Arbeitslosigkeit gilt der Anspruch nur bis zum 21. Lebensjahr – hier wird außerdem darauf geschaut, ob aktiv nach Arbeit gesucht wird. Kinder in zweiter Ausbildung dürfen nicht mehr als 20 Wochenstunden nebenher arbeiten.

Neuregelungen für Pendler

Wer Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend macht, für den sind folgende Neuerungen relevant: Wer mit dem Auto bis zu einer Park-and-Ride-Station fährt und anschließend öffentliche Transportmittel benutzt, wird künftig nicht mehr Entfernungspauschale und Ticketkosten kombinieren können. Das ist für die Betroffenen ärgerlich. Besser dran sind dagegen diejenigen, die zwischen der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem eigenen Fahrzeug wechseln. Sie brauchen künftig kein Fahrtenbuch mehr zu führen.

Freibeträge melden

Eine weitere Änderung: Für 2012 sind Anträge auf Lohnsteuerermäßigung generell neu zu stellen. Dies gilt selbst dann, wenn keine höheren Summen als im Vorjahr anzurechnen sind. Zu diesen Posten gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Ausgaben für die Kinderbetreuung oder manche Unterhaltszahlungen. Grund für das Vorgehen ist die Umstellung von den alten Lohnsteuerkarten aus Karton auf papierlose Verfahren.


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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