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PKA-Ausbildung


  • Zwischenprüfung am 9. 11. 2011

Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen Anfang August 2010 und Ende Februar 2011 begonnen haben, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/r), jedoch bis spätestens Mittwoch, 19. Oktober 2011, bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11 a, 20148 Hamburg, zur Zwischenprüfung schriftlich anzumelden. Das Berichtsheft (letzter Bericht: September 2011) ist am 19. Oktober 2011 in der G13 abzugeben.

Die schriftliche Zwischenprüfung findet am Mittwoch, 9. November 2011, Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614, 21033 Hamburg, statt.

Zur Prüfung sind mitzubringen Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi), Taschenrechner, Filzstifte.

Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass die Apothekerkammer die Prüfungsergebnisse an die ausbildende Apothekerin bzw. den ausbildenden Apotheker nach § 48 in Verbindung mit §§ 37 bis 39 Berufsbildungsgesetz nur auf deren/dessen Verlangen übermitteln darf. Wir bitten die Ausbilderinnen/Ausbilder deswegen um eine formlose Rückmeldung an die Apothekerkammer, Tel.

44 80 48-31.


  • PKA-Abschlussprüfung I/2012 am 7. Dezember 2011

Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/n), jedoch bis spätestens Donnerstag, 10. November 2011, bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, zur Abschlussprüfung schriftlich anzumelden.

Folgende Unterlagen sind am 17. November 2011 in der G13 einzureichen:

– Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),

– Berichtsheft – letzter Bericht: Oktober 2011,

– Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,

– Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,

– Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,

– und – falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung) – schriftliche Erklärung der Schule und der Apotheke, mit der die betrieblichen Leistungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt.

Die schriftliche Prüfung findet am Mittwoch, 7. Dezember 2011, Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614, 21033 Hamburg, statt. Zur Prüfung sind mitzubringen Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi), Taschenrechner, Filzstifte.

Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten nach erfolgter Anmeldung und Abgabe der vollständigen Unterlangen schriftlich zugestellt.



DAZ 2011, Nr. 41, S. 177

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