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Wahl der Kammerversammlung

  • 2. Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung 2011 der Landesapothekerkammer Thüringen


1. Das Wählerverzeichnis lag in der Zeit vom 3. bis 21. Januar 2011 in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen aus. Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses am 24. Januar 2011 ergab sich die Zahl der Wahlberechtigten mit 1427. Unabhängig von dieser Zahl sind 35 Mitglieder der Kammerversammlung zu wählen.


2. Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung sind in der Zeit vom 15. Februar bis 1. März 2011, beide Tage eingeschlossen, bei dem Landeswahlleiter, Landesapothekerkammer Thüringen, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt einzureichen. Nach dem 1. März 2011 eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Jeder Wahlberechtigte kann Kandidaten aus dem amtlichen Wählerverzeichnis unter Angabe von Name, Vorname und Anschrift vorschlagen. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Kandidaten beizufügen. Nicht wählbar ist, wem das Wahlrecht nach § 48 Abs. 1 des Thüringer Heilberufegesetzes aberkannt wurde. Die Kandidaten dürfen nicht dem Wahlausschuss angehören.


3. Aufgrund der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge stellt der Landeswahlausschuss den Stimmzettel auf. Die Wahlvorschläge werden nach Losentscheid platziert und enthalten Namen, Vornamen und Anschrift. Jeder Wahlberechtigte kann bis zu 7 Kandidaten ankreuzen, wobei jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden darf. Der Wahlzeitraum wird festgesetzt vom 19. bis 29. März 2011, 15.00 Uhr. Gewählt werden kann ab Zugang der Wahlunterlagen. Die Stimmzettel müssen im Wahlbüro, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt bis zum Ende des Wahlzeitraumes eingegangen sein.


RA Werner Aschenbrenner, Landeswahlleiter

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