Apotheke und Markt

Transtec Pro nicht austauschbar

Transtec Pro ist ein Buprenorphinpflaster mit einer zugelassenen Applikationsdauer von vier Tagen (96 h). Der Hersteller, die Firma Grünenthal GmbH*, macht darauf aufmerksam, dass dieses Pflaster nach BTM-Gesetzgebung nicht mit anderen 3-Tage-Buprenorphinpflastern (Applikationsdauer 72 h) austauschbar ist.

Hintergrund der Meldung: Durch die Einführung eines neuen 3-Tage-Buprenorphinpflasters am 1. Dezember 2010 und die flächendeckende Aufnahme dieses Produkts in Rabattverträge vermitteln manche Apothekensoftwaresysteme fälschlicherweise den Eindruck einer Austauschbarkeit.

Der Austauschhinweis erscheint auf der Grundlage des § 129 SGB V. Im Fall von Transtec Pro, einem BtM-pflichtigen Opiat, müssen aber in jedem Fall zusätzlich das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beachtet werden, so Grünenthal. Das BfArM schreibt eindeutig vor, dass ein Austausch nur erfolgen kann, wenn Freisetzungsrate, Beladungsmenge und Applikationsdauer übereinstimmen. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall: Transtec Pro hat eine zugelassene Applikationsdauer von 96 h (4 Tage), andere 3-Tage-Buprenorphinpflaster nur eine zugelassene Applikationsdauer von 72 h. Transtec Pro ist selbst dann nicht austauschbar, wenn diese Pflaster einem Rabattvertrag unterliegen.

Gespräche von Grünenthal mit Krankenkassen hätten ergeben, dass Apotheker bei der Abgabe eines Transtec Pro Pflasters nicht retaxiert würden.


*Grünenthal GmbH, 52099 Aachen, Internet: www.grunenthal.de



DAZ 2011, Nr. 4, S. 105

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