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PKA-Prüfung

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und die PKA-Prüfungsausschüsse der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben die Prüfungstermine für den schriftlichen und praktischen Teil der Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mitgeteilt.


Die schriftlichen Prüfungen finden vom 30. – 31. Mai 2011 statt. Die praktische Prüfung findet im Juli 2011 statt. Alle Informationen, Termine und Formulare zur PKAAbschlussprüfung können ab dem 1. Februar 2011 auf der Homepage unter der Rubrik Ausbildung/PKA abgerufen werden.


An der diesjährigen Sommer-Prüfung können Auszubildende teilnehmen,

  • die an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen

  • die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt haben

  • die die vorgezogene Abschlussprüfung ablegen: Gemäß § 9 Abs. 1 Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte können Auszubildende maximal 6 Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzungen dafür sind:
    – Im letzten Berufsschulzeugnis vor der Antragstellung muss ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht werden (ausgenommen allgemeinbildende Fächer wie Gemeinschaftskunde, Religion/Ethik und Deutsch, Dekoratives Gestalten).
    – Die betrieblichen Leistungen müssen in einer kurzen schriftlichen Erklärung des Ausbilders mit mindestens "gut" beurteilt werden.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an dem vorgeschriebenen Ersthelferkurs
    (8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung

  • Das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten PKA-Berufsschule
  • Tabellarischer Lebenslauf (FBLL 2011-S)

Anträge auf Prüfungszulassung oder auf Ausbildungszeitverkürzung sind schriftlich, bis spätestens 15. März 2011, bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg einzureichen.

Die Besten aus dem ganzen Land: Das PKA-Bestentreffen findet am 26. Juli 2011 statt.


Haben Sie Fragen zur praktischen Seite der PKA-Ausbildung oder zur Prüfung?

Sie erreichen Randa Garada unter

Tel. (07 11) 9 93 47-35 oder per E-Mail unter randa.garada@lak-bw.de



DAZ 2011, Nr. 4, S. 120

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