DAZ aktuell

AOK-Chef: Apotheker nicht unter Generalverdacht stellen

BERLIN (ks). Während die AOK Baden-Württemberg bereits Strafanzeigen gegen Apotheker gestellt hat, die Metoprolol-Rezepte mit der PZN des nicht verfügbaren Betapharm-Präparates bedruckt und abgerechnet haben, sind andere AOKs bei der Einleitung juristischer Schritte zurückhaltender. "Wir müssen den Fall erst einmal aufklären", sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Martin Litsch. Auf keinen Fall will er einen Generalverdacht gegen Apotheker aufkommen lassen.
Foto: ABDA
Falsch bedruckte Metoprolol-Rezepte haben in den letzten Wochen für Ärger bei der AOK gesorgt.

Litsch erklärte am Rande eines AOK-Presseseminars, man müsse zunächst mit den Apothekern gemeinsam analysieren, was schiefgelaufen sei. Es müsse künftig vermieden werden, dass in der Software die PZN eines Arzneimittels erscheine, das gar nicht verfügbar sei. Litsch verwies im Gespräch mit der DAZ darauf, dass kein wesentlicher ökonomischer Schaden – und auch kein therapeutischer – entstanden sei. Auch das Ausmaß sei nicht so, dass er von einem vorsätzlichen Handeln der Apotheker in großem Stil ausgeht. Im Juli habe es nur noch rund 30 Falschkennzeichnungen bei der AOK Nordwest gegeben. Litsch setzt darauf, dass die Apothekerverbände positiv auf die Apotheken einwirken – für Strafanzeigen sieht er derzeit keinen Anlass.

Uwe Deh, Chef der AOK Sachsen-Anhalt und designierter Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, hat zwar kein Verständnis für die falsche Kennzeichnung der Rezepte. Doch die Staatsanwaltschaft möchte er ebenfalls nicht gerne bemühen. Geschehen müsse allerdings trotzdem etwas. Deh setzt dabei auf den Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt. "Wir warten gerade auf die Rückmeldung des LAV", so Deh zur DAZ. Wenn dieser entscheide, berufsrechtlich gegen die betroffenen Apotheker vorzugehen, werde man auf Strafanzeigen verzichten.



DAZ 2011, Nr. 36, S. 19

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