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Anzag bekommt AMNOG-Einschnitte zu spüren

BERLIN (ks). Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und der wieder anziehende Direktvertrieb machten den Pharmagroßhändlern zu schaffen. Bei der Andreae-Noris Zahn AG (Anzag) sanken die Umsatzerlöse im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2011 (April bis Juni 2011) gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2,4 Prozent von 1,106 Mrd. Euro auf 1,080 Mrd. Euro.
Foto: Otto Geilenkirchen, Aachen
Schwere Zeiten für den Pharma­großhandel. Sowohl bei Anzag als auch bei Sanacorp sinkt der Umsatz.

Im Inlandsgeschäft sank der Umsatz um 3,5%, während im Ausland weitere Umsatzsteigerungen zu verzeichnen sind. Die Inlandsgesellschaften tragen mit 962,5 Mio. Euro allerdings den Hauptteil zu den Erlösen bei. Die Auslandsgesellschaften sind mit 117,5 Mio. Euro dabei. Wie die Anzag mitteilte, verminderte sich der Rohertrag um 2,2 Mio. Euro von 63,9 Mio. Euro auf 61,7 Mio. Euro, wobei die Rohertragsmarge nahezu unverändert geblieben sei.

Insgesamt ist der Markt des pharmazeutischen Großhandels zwischen April und Juni 2011 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,6% gewachsen. Damit hat er sich leicht unterproportional zum Arzneimittelmarkt entwickelt – hier war der Umsatz auf Basis der Abgabepreise pharmazeutischer Unternehmen um 1,7% gewachsen. Die Anzag erklärt die Entwicklung mit der Zunahme von Direktlieferungen der Industrie um 2,3%. Der wertmäßige Anteil der Direktverkäufe habe im Berichtszeitraum bei 15,4% gelegen.

Zu spüren bekommen die Großhändler zudem die Sparmaßnahmen des AMNOG. In der am 12. August veröffentlichten Zwischenmitteilung der Anzag heißt es: "Die Kürzung der Handelsmarge und der dadurch verschärfte Wettbewerb schlagen sich deutlich in den Finanzzahlen der deutschen Pharmagroßhändler nieder. Dieser Entwicklung kann sich auch die Anzag nicht entziehen." Die Entwicklung in den Auslandsmärkten, in denen die Anzag tätig ist, sei dagegen erfreulich. Allerdings können die weiterhin guten Ergebnisse der ausländischen Tochterfirmen die Ertragsrückgänge in Deutschland nicht ausgleichen.



DAZ 2011, Nr. 33, S. 30

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