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Prüfungstermine für PKA

Die nächste Zwischenprüfung für PKA wird am 19. Oktober 2011 in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden. Zu dieser Zwischenprüfung werden alle Auszubildenden zugelassen, die im Oktober 2011 mindestens zwölf Monate Ausbildungszeit zurückgelegt haben. Die Ausbilder der Prüfungskandidaten werden Anfang August von der Apothekerkammer Nordrhein angeschrieben und erhalten automatisch ein Anmeldeformular, das bis zum 23. September 2011 unterschrieben bei der Apothekerkammer Nordrhein einzureichen ist.

Sollten Ausbilder wider Erwarten kein Anmeldeformular für die Zwischenprüfung erhalten, wird um formlose, schriftliche Anmeldung gebeten.

Auszubildende, die nach zwölf Monaten Ausbildung noch minderjährig waren, müssen ihrer Anmeldung eine Kopie (!) der ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (spez. Formblatt, kein Attest!) beifügen.

Die nächste Abschlussprüfung für PKA findet am 7. Dezember 2011 in den Berufsschulen Düsseldorf und Köln statt. Die Berichtshefte müssen den Prüfungsvorsitzenden der Berufsschulen (und nicht der Apothekerkammer Nordrhein!) bis zum 7. Oktober 2011 vorgelegt werden.

Die Anmeldefrist in der Apothekerkammer läuft am 21. Oktober 2011 ab. Die Anmeldefrist für Auszubildende, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen möchten, läuft am 31. August 2011 ab.

Nähere Informationen und ein Anmeldeformular erhalten die betroffenen Ausbilder im September 2011.



DAZ 2011, Nr. 32, S. 93

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