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Zu Risiken und Nebenwirkungen: Fragen Sie jetzt nur noch Ihren Arzt?

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Elisabeth Thesing-Bleck

Hat der obligate Satz in jeder Arzneimittelwerbung über Nacht eine neue Fassung angenommen? Heißt es in Hamburg jetzt: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nur noch Ihren Arzt"?

Was ist geschehen? Der Hausarztvertrag, der bereits seit dem 1. Juli 2008 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, hat vor wenigen Tagen seinen von langer Hand eingeplanten "Arzneimittel-Baustein" aktiviert (siehe auch AZ Nr. 28 vom 11. 7. 2011). Multimorbide AOK-Versicherte der Hansestadt können ab sofort ihre Medikamente durch ihren Hausarzt überprüfen lassen. Apothekerinnen und Apotheker, die ausgewiesenen Arzneimittelfachleute des Gesundheitssystems, bleiben dabei außen vor.

Die Aufdeckung von Arzneimittelinteraktionen, Kontraindikationen und Doppelverordnungen ist ein zentraler Baustein des Medikationsmanagements. Sie werden in der Pharmazeutischen Betreuung und insbesondere in der Geriatrischen Pharmazie eingesetzt. Bislang wurde das Medikationsmanagement von weitergebildeten Kolleginnen und Kollegen freiwillig und unentgeltlich erbracht. Nachgewiesenermaßen spart ihre Tätigkeit erhebliche Kosten für die Krankenkassen ein. Und das oft sogar zulasten des eigenen Apothekenumsatzes! Erstmalig in Deutschland wird jetzt diese Arzneimittel-bezogene Dienstleistung honoriert. Und dieses Honorar geht nicht an spezialisierte weitergebildete Arzneimittelfachleute. In der Hansestadt wird es nunmehr flächendeckend einem anderen Berufsstand angeboten!

Von Hamburger Hausärzten sollen künftig alle Arzneimittel überprüft werden, auch solche, die von anderen Fachrichtungen verordnet wurden. Sogar OTC-Arzneimittel können in Augenschein genommen werden. Pikanterweise bietet die Krankenkasse dem Doktor dafür ein zusätzliches Honorar an. "Eine geniale Idee!" lautete der ironische Kommentar eines verärgerten Kollegen. "Erst wird Unsinn verordnet", bemerkte er spöttisch, "und dann bekommen die Ärzte auch noch Geld dafür, dass sie das anschließend wieder in Ordnung bringen." Zugegeben, scharfzüngig formuliert, aber ein Körnchen Wahrheit dürfte wohl doch in dieser bitteren Analyse stecken.

Der "Arzneimittel-Baustein" der Hansestadt ist ein Präzedenzfall, der mit wenig Aufwand von Hamburg aus auf den einflussreicheren Teil der federführenden Krankenkasse ausgedehnt werden könnte. Betroffen wäre dann Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland. Diese Überlegung macht den Vertragsabschluss der AOK Rheinland/Hamburg für Apothekerinnen und Apotheker so brisant.

Für Pharmazeuten ist ein weiterer Aspekt ganz besonders niederschmetternd. Konsens war bislang, dass vor jeder Arzneimittelgabe Patientinnen und Patienten im Umgang mit der "Ware der besonderen Art" durch den Apotheker beraten werden. Oder anders ausgedrückt, Ware und Beratung bilden eine untrennbare Einheit! Diese Sichtweise sichert den Arzneimittelvertrieb über einen besonders geschützten Vertriebsweg. Sie ist die zugkräftigste Begründung für die Beibehaltung des derzeitigen Arzneimitteldistributionssystems und bildet damit die Grundlage der Berufsausübung von Apothekerinnen und Apothekern. Genau diese Prämisse wird jetzt über den Kopf der Apotheker hinweg von zwei berufsfremden Playern zur Disposition gestellt und neu verteilt. Ab sofort sollen in Hamburg wesentliche Teile der Arzneimittelberatung nicht von Apothekern durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Arzneimittelberatung von der Abgabe der Arzneimittelware auch losgelöst erbracht werden kann. Die Medikationsberatung wird damit zu einer isolierten Dienstleistung. Die Übertragung dieser Aufgabe an Hausärzte wird mittelfristig die Frage nach sich ziehen, ob sich eine Gesellschaft teuer ausgebildete Apotheker überhaupt noch leisten will, wenn ihre Tätigkeitsfelder immer mehr zusammenschrumpfen.

Die langfristigen Auswirkungen des Hamburger Präzedenzfalles werden erst auf den zweiten Blick erkennbar. Überhaupt nicht abschätzbar sind die Folgen auf die Gesundheitsgesetzgebung, auf die einschlägige Rechtsprechung und ganz besonders einschneidend auf die Argumentationsmöglichkeiten der Spitzenverbände ABDA und ADKA. Für die heilberufliche Ausrichtung des Apothekers sind jedoch ähnlich gravierende Veränderungen zu befürchten, wie sie seinerzeit bei der Einführung des Versandhandels für sein kaufmännisches Tätigkeitsfeld vorhergesagt wurden.

Wir erinnern uns: Die Einführung des Versandhandels stieß auf den erbitterten Widerstand der Apothekerschaft. Kolleginnen und Kollegen stellten Särge in ihre Schaufenster und sammelten sieben Millionen Unterschriften. Jetzt wird nicht die kaufmännische, sondern die pharmazeutische Seite des Apothekerberufs infrage gestellt! Wo bleibt der Protest? Wo ist der Aufschrei der Kollegenschaft? Wo sind die schwarz zugehängten Schaufenster? Warum sind die Stimmen der Dachorganisationen verstummt? Warum rufen sie dieses Mal nicht auch zum Widerstand auf, wie sie es seinerzeit so vorbildhaft taten, als sie die Umsätze durch die Einführung des Versandhandels der Apotheken schwinden sahen? Und warum hat es rund drei Jahre gedauert, bis der Vertrag aus Hamburg überhaupt publik wurde? Muss aus alledem der bittere Schluss gezogen werden, dass Apothekerinnen und Apotheker mit Vorstellungen von einer qualitativ hoch stehenden Pharmazeutischen Versorgung nur noch als Traumtänzer angesehen werden?


Elisabeth Thesing-Bleck


Elisabeth Thesing-Bleck ist Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie und für Geriatrische Pharmazie. Sie war mehrere Jahre Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein. Seit Anfang der 2000er Jahre setzt sie sich für die Verbreitung der Geriatrischen Pharmazie ein.



DAZ 2011, Nr. 31, S. 31

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