Praxis aktuell

"Nutzen Sie die Chance!"

Längst sind die Zeiten vorbei, als gesetzliche Rentenansprüche noch die Existenz im Alter gesichert haben. Um die Versorgungslücken zu schließen, gibt es aber nicht nur steuerlich begünstigte private Modelle. Mit dem Betriebsrentengesetz hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) festgeklopft. Das heißt, Angestellte können einen Teil ihres Gehalts sozialabgaben- und steuerfrei in eine Versicherung stecken.
Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von Adexa, zuständig für die Tarifpolitik

Jetzt geht es an die Umsetzung: Adexa – Die Apothekengewerkschaft und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben ab Januar 2012 einen Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten bAV vereinbart – mit einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 20%, wenn die Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung vornehmen wollen. Tanja Kratt, als Zweite Vorsitzende von Adexa für die Tarifpolitik zuständig, erläutert die Vorteile.

Frau Kratt, warum sollte man sich heute nicht mehr allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen?

Kratt: Weil die gesetzlichen Ansprüche immer weiter sinken! Während Angestellte in 2005 knapp 70 Prozent des Netto-Gehalts bekamen, sinkt nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge das Rentenniveau bis 2030 auf 59 Prozent. Alle Berechnungen gehen zudem vom bundesdeutschen Durchschnittseinkommen aus und basieren auf einer rentenversicherungspflichtigen Lebensarbeitszeit von 45 Jahren. Vor allem Frauen, die wegen der Kindererziehung häufig über längere Abschnitte nicht berufstätig sind oder nur stundenweise arbeiten, kommen nie und nimmer auf diese Werte. Wer beispielsweise 30 Jahre lang ein Bruttoeinkommen von 2000 Euro hat, landet im Alter bei rund 630 Euro, rechnet man die Inflation mit ein.


Welche Vorteile bringt die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge damit für Angestellte?

Kratt: Rentenbezüge erhöhen sich, und Arbeitgeber leisten Beiträge, so dass die Zahlungen für die Mitarbeiter kostenneutral sind. Darüber hinaus können Angestellte auch selbst noch einen Obolus in die Versicherung einzahlen und erhalten dafür einen Zuschuss von 20 Prozent von ihrem Chef oder ihrer Chefin. Es lohnt sich damit auf alle Fälle, selbst etwas zu investieren (siehe Beispiel zur Einzahlungsphase). Nutzen Sie die Chance!


Rechenbeispiel


Tarifgebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:

bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 Euro monatlich,

bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden 22,50 Euro monatlich,

bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden 15,00 Euro monatlich,

bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden 10,00 Euro monatlich.


Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten pauschal 10,00 Euro monatlich.


Beispiel zur Einzahlungsphase:

Vollzeitkraft, Steuerklasse I, Bruttogehalt 2500,- Euro

Gehaltsumwandlung vom brutto 100,- Euro

Arbeitgeberzuschuss 20 %: 20,- Euro

Arbeitgeberbeitrag: 27,50 Euro

Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung: 147,50 Euro


Das Nettogehalt reduziert sich also nur um ca. 50,- Euro, obwohl 147,50 Euro in die Vorsorge fließen. Das liegt daran, dass die selbst eingebrachten 100,- Euro frei von Steuern und Sozialabgaben sind.


Beispiel zur Rentenphase:

Alter bei Vertragsabschluss: 30

Rentenbeginn: 67

Garantierte, lebenslange Monatsrente 335,- Euro bzw. nicht garantierte Rente inkl. Überschuss: 544,- Euro

Alternative: Garantierte, einmalige Kapitalabfindung 92.933,- Euro bzw. nicht garantierte Kapitalabfindung incl. Überschuss: 147.267,- Euro


Quelle: FrauenFinanzGruppe


Wie kam es, dass die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag verankert wurde?

Kratt: Schon länger haben ADA und Adexa diskutiert, wie mit drohenden Versorgungslücken umzugehen ist. Durch den Abschluss dieses Tarifvertrages wollen die Tarifvertragsparteien einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Apotheken leisten. Deswegen haben sie die Möglichkeit einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge geschaffen.


Kommen alle Kolleginnen und Kollegen in den Genuss der Arbeitgeber-Zuschüsse?

Kratt: Einen automatischen Anspruch haben alle Adexa-Mitglieder, auch PKA-Azubis nach der viermonatigen Probezeit, deren Arbeitgeber ebenfalls durch eine Mitgliedschaft im ADA tarifgebunden sind. Alle Beiträge sind gestaffelt (siehe Rechenbeispiel), das heißt, der Anspruch ist – speziell bei Teilzeitkräften – bei längerer Wochenarbeitszeit entsprechend höher. Lediglich die PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten sowie die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum sind von der bAV ausgenommen.


Entscheiden sich Angestellte für die bAV, welche Schritte müssen sie unternehmen?

Kratt: Falls der Arbeitgeber nicht von sich aus auf die Kolleginnen und Kollegen zukommt, sollte er auf die sogenannte "Apothekenrente" angesprochen werden. Der ADA hat jetzt mit einem Versicherungskonsortium einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Gegenüber Einzelverträgen bietet dieser deutlich bessere Bedingungen – auch wir von Adexa raten zur "Apothekenrente". Alle Beteiligten sind allerdings frei in der Wahl ihrer Versicherung.


Wann sollte der Vertrag abgeschlossen werden?

Kratt: Am besten noch in diesem Jahr! Damit wird nämlich der gesetzlich festgelegte Garantiezins von 2,25 Prozent gesichert, dieser sinkt ab 2012 auf 1,75 Prozent. Schnell Entschlossene profitieren!


Können Arbeitgeber den Wunsch nach zusätzlicher Entgeltumwandlung ablehnen oder andererseits Angestellte zwingen, einen bestimmten Betrag in die Entgeltumwandlung zu stecken?

Kratt: Ob und in welcher Höhe Angestellte die Entgeltumwandlung nutzen, ist einzig und allein deren Entscheidung. Apothekenleiter haben jedoch nicht den gewünschten Anbieter und Vertrag zu akzeptieren. Andererseits müssen Arbeitnehmer keinem Kontrakt mit schlechteren Bedingungen als der "Apothekenrente" oder sonstigen ungünstigen Konditionen (Auszahlungszeitpunkt, Rentengarantiezeit etc.) zustimmen.


Können arbeitgeberfinanzierte bAV-Zahlungen auch in das Versorgungswerk für Apotheker gesteckt werden?

Kratt: Nein, das geht nicht. Zwar sind Zusatzbeiträge auch beim Versorgungswerk möglich, diese werden aber nicht wie die betriebliche Altersvorsorge gefördert. Es handelt sich bei der tariflichen Regelung speziell um den Anspruch auf Abschluss und Teilfinanzierung einer privaten Rentenversicherung.


Was passiert mit dem Vertrag, wenn sich meine Lebensbedingungen ändern? Sprich ein neuer Arbeitsplatz oder vielleicht später sogar eine eigene Apotheke?

Kratt: Wenn die neue Apothekenleitung ebenfalls die "Apothekenrente" anbietet, kann sie neue Versicherungsnehmerin des Vertrages werden. Die Konditionen verändern sich dadurch nicht. Bei Durchführung über einen anderen Anbieter lässt sich der Anspruch portieren, das heißt, angespartes Kapital landet kostenfrei in einem neuen Vertrag ohne Abschlusskosten. Und Selbstständige sollten überlegen, die bAV privat weiterzuführen oder die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Die erworbenen Ansprüche bleiben in jedem Fall erhalten.


Wer berät bei offenen Fragen?

Kratt: Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich individuell bei der FrauenFinanzGruppe oder durch andere freie Finanzmakler zu informieren. Nähere Informationen und eine Liste der häufigsten Fragen zur ApothekenRente finden sich auch auf der Adexa-Homepage.


Und wie ist die Situation für KollegInnen in Sachsen oder Nordrhein?

Kratt: Für die beiden Kammerbezirke ist bisher kein Tarifvertrag über die arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen worden. Die sächsischen Arbeitgeber haben schon vor Jahren ihre Mitgliedschaft im ADA gekündigt und sind seither aus dem Tarifgefüge ausgeschieden. Auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) sieht sich nicht in der Pflicht, für ihre Angestellten (Vor-)Sorge zu tragen. Allerdings besteht trotzdem die Möglichkeit zum Abschluss eines arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorgevertrags durch Einzelvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Wir raten dringend, darüber mit dem Chef oder der Chefin zu sprechen und eine entsprechende Abmachung zu treffen. Beiden Arbeitgeberverbänden bietet Adexa erneut gerne an, Gespräche mit uns aufzunehmen.


Frau Kratt, vielen Dank für das Gespräch!


Weitere Informationen im Internet





DAZ 2011, Nr. 31, S. 66

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