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Weg frei: Bahr und Schäuble legen Konflikt bei

BERLIN (lk). Der Weg für das Versorgungsgesetz zur Linderung des Ärztemangels auf dem Land ist frei: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) haben ihren Konflikt über die Mehrkosten ausgeräumt. Damit kann das Bundeskabinett am 3. August wie geplant dem Gesetzentwurf zustimmen.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte Bedenken gegen das Versorgungsgesetz geltend gemacht mit Blick auf mögliche Mehrkosten für die GKV. Nun haben sich Bundesfinanzministerium und Bundesgesundheitsministerium auf eine Evaluierungsklausel geeinigt. Danach wird die Bundesregierung bis 30. April 2014 die Auswirkungen der Maßnahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in strukturschwachen Gebieten und im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Hinblick auf das Versorgungsgeschehen und die finanziellen Auswirkungen einschließlich damit verbundener Einspareffekte evaluieren. Das BMG sicherte zu, mögliche Mehrkosten aufzufangen.

BMG ist von Wirtschaftlichkeit überzeugt

Das BMG ist davon überzeugt, dass sich die Maßnahmen rechnen. Geschätzten Mehrausgaben von ca. 300 Mio. Euro, davon 200 Mio. Euro für die notwendigen Verbesserungen in unterversorgten ländlichen Regionen, stehen laut BMG erhebliche Einsparpotenziale gegenüber. Diese ließen sich zwar nicht exakt quantifizieren, allerdings ließen sich Einsparpotenziale, die sich in den Bereichen Krankenhaus und Rettungsdienst bei einer bedarfsgerechten vertragsärztlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen eröffneten, am Beispiel dünn besiedelter ostdeutscher Länder konkretisieren: So lägen in Brandenburg, das im Vergleich der Bundesländer die niedrigste Arztdichte aufweist, die Ausgaben und Fallzahlen dortiger Regionalkassen bei Krankenhausbehandlung versichertenbezogen um rund 80 bzw. 60 Prozent über dem GKV-Durchschnitt. Bei den Krankentransporten und Rettungsdiensten lägen die Ausgaben sogar um mehr als 150 Prozent und die Fallzahlen um mehr als 170 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt gebe es in Deutschland pro Jahr 16 Millionen Krankenhausbehandlungen, für die die GKV im Durchschnitt pro Fall 3800 Euro aufwendet. Je 10.000 vermiedenen Krankenhausaufenthalten ergäben sich für die GKV Einsparungen in einer Größenordnung von knapp 40 Mio. Euro. Insgesamt gebe es in Deutschland pro Jahr rund 5,4 Millionen Rettungsfahrten (Luft, Rettungswagen, Notarztwagen) mit durchschnittlichen Fallkosten von 400 Euro. Je 10.000 vermiedenen Rettungsfahrten ergeben sich für die GKV Einsparungen von 4 Mio. Euro.

Mehrausgaben lassen sich ausgleichen

Selbst für den Fall, dass in der GKV 300 Mio. Euro Mehrausgaben im Jahr aus den gesetzlichen Maßnahmen anfielen (rechnerisch 50 Cent je Mitglied und Monat), würde dem Bund daraus im Jahr 2015 lediglich ein Betrag von deutlich unterhalb von 100 Mio. Euro finanzwirksam. Unterdeckungen würden entweder durch eine geringe Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds oder durch eine geringe Kürzung der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Kassen ausgeglichen. Laut BMG könnten entsprechende Mehrausgaben der GKV ab 2015 durch entsprechende Minderausgaben der GKV an anderer Stelle ausgeglichen und so zusätzliche Ausgaben des Bundes beim Sozialausgleich vermieden werden.



DAZ 2011, Nr. 30, S. 16

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