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Die Krake Bürokratie

Peter Ditzel

Sie hat die Apotheke fest im Griff: die Krake Bürokratie. Und man hat das Gefühl, dass ihr ständig neue Krakenarme wachsen, mit denen sie die Apotheke noch stärker umschlingt.

Wenn man nur den Vorgang einer alltäglichen Rezeptabgabe betrachtet, ist dies ein Beispiel dafür, wie die Bürokratie im Gesundheitswesen, im System von Gesetzlicher Krankenversicherung, Rezeptprüfung und Rezeptabrechnung zuschlägt. Zwei Apotheker haben unlängst den Vorgang einer Rezeptbelieferung und Rezeptbearbeitung im Jahre 2011 in Worte gefasst – herausgekommen ist eine unglaubliche Geschichte des "alltäglichen Wahnsinns" in deutschen Apotheken. Wir haben diese Geschichte in unserer letzten Montagsausgabe (AZ 30/31 vom 25. Juli) veröffentlicht. Versucht man einem Laien zu erklären, welche Formalien beachtet werden müssen, um heutzutage ein Kassenrezept zu beliefern, dann wird einem so richtig bewusst, wie weit die Bürokratisierung in diesem Bereich fortgeschritten ist. Hinzu kommen die zahlreichen Fallen, die gnadenlos Retaxationen auslösen, wenn man versehentlich hineingeraten ist. Mitunter hat man den Eindruck, solche Fallen sind von den Krankenkassen absichtlich eingebaut, um ihre Versicherten kostenlos mit Arzneimitteln zu versorgen und nichts an die Apotheke bezahlen zu müssen.

Sicher, für bestimmte Vorgänge sind Dokumentationen in der Apotheke sinnvoll, Beispiel die Belieferung von BtM-Rezepten. Aber die Vorgänge rund um die Auswahl und Abgabe von Rabattarzneimitteln und dies vor dem Hintergrund von Compliance, pharmazeutischen Bedenken, Nichtlieferfähigkeit der Firmen oder des Großhandels, dazu noch die Kollisionen mit Festbeträgen und vor allem mit dem Einsatz von Importarzneimitteln, grenzen an Wahnsinn. Bei diesen Vorgängen sind die rein pharmazeutischen Fragestellungen wie Neben- und Wechselwirkungen noch gar nicht berücksichtigt.

Ein weiteres Bürokratiemonster tut sich derzeit in Form der Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich auf. Die Apotheke, die ihren Kunden und Patienten in Zukunft auch den Service der Hilfsmittelbelieferung bieten will, muss sich diesem Monster stellen. Der Gesetzgeber sah sich dazu gezwungen, so wird argumentiert, weil zahlreiche gemeldete Unfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hilfsmitteln aufgetreten seien.

Aber, man sollte sich vor Augen halten: Der Apotheker ist aufgrund seiner Ausbildung im Stande, hochwirksame Arzneimittel bis hin zu Zytostatika abzugeben. Aber ihm ist es in Zukunft nicht mehr erlaubt, eine Milchpumpe, eine Trinkhilfe, einen medizinischen Kompressionsstrumpf oder einen Sitzring zu Lasten der GKV abzugeben, ohne hierfür präqualifiziert zu sein. Man hat also keine Wahl: entweder man schließt dieses Sortiment aus oder man unterwirft sich dem Bürokratiemonster Präqualifizierung.

Ein Listenwerk gibt Auskunft darüber, welche Anforderungen und Voraussetzungen für die Präqualifizierung von Hilfsmitteln notwendig sind. So muss in der Apotheke beispielsweise ein fachlicher Leiter definiert werden, der für die Durchführung aller Maßnahmen verantwortlich ist. Die Nachweise darüber, dass die geforderten Kriterien erfüllt sind, müssen mit Fotokopie und einer Fotodokumentation erbracht werden (vielleicht lässt sich so wenigstens eine Digitalkamera für die Apotheke von der Steuer absetzen?). Besonders ärgerlich ist der redundante Nachweis von Dokumenten im Bereich der beruflichen und allgemeinen Anforderungen, die bereits bei der Betriebserlaubnis vorgelegt werden mussten wie beispielsweise eine Kopie der Approbationsurkunde. Und: mit der einmaligen Präqualifizierung ist es natürlich nicht getan. Sie gilt fünf Jahre; danach wird, wer hätte das gedacht, eine "Re-Präqualifizierung" erforderlich (man sollte dieses Wort zum Unwort des Jahres vorschlagen).

Ein Trostpflaster: Hilfe kommt hier von den Landesapothekerverbänden (siehe hierzu auch den Beitrag "Präqualifizierung – hoher Aufwand und Kosten"). Bayern und Baden-Württemberg bieten sogar ein EDV-gestütztes Modul für das Präqualifizierungsverfahren an. Die MGDA richtete Anfang des Jahres die Agentur für Präqualifizierung (AfP) ein, die als Präqualifizierungsstelle fungiert und mit den apothekenspezifischen Bereichen vertraut ist, so dass hier immerhin eine apothekennahe Präqualifizierungsstelle zur Verfügung steht.

Wird sich die Krake Bürokratie weiter ausbreiten? Vieles deutet darauf hin. Obwohl Politiker immer wieder versprechen, dagegen anzukämpfen: Bis jetzt ist es noch nicht gelungen, die Bürokratie einzudämmen. Jedes neue Gesetz, jede Verordnung brachte mehr Bürokratie. Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung dürfte der nächste Schub an Dokumentationspflichten und Qualitätsmanagement-Handbüchern auf die Apotheke zukommen. Die längst überfällige Anpassung des Apothekerhonorars müsste auch diese zunehmenden Dokumentationspflichten berücksichtigen.


Peter Ditzel



DAZ 2011, Nr. 30, S. 3

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