DAZ aktuell

Streit um Kosmetik in der Apotheke

MINDEN (lk). Am 26. Januar muss das Verwaltungsgericht Minden darüber entscheiden, ob die Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh in ihren Räumen weiterhin Gesichts- und Fußkosmetik anbieten darf. Der Kreis Gütersloh will das Nebengeschäft verbieten. Apothekerin Petra Huwald klagt dagegen – ein Musterfall.
Präzedenzfall Handelt es sich bei Kosmetikbehandlungen um ein übliches Neben­geschäft einer Apotheke? Foto: Hoteldorf Grüner Baum

Nach Ansicht von Thomas Kuhlbusch, Justiziar beim für die Apothekenaufsicht zuständigen Kreis Gütersloh, verstoßen die Kosmetikbehandlungen in der Pluspunkt-Apotheke in zweierlei Hinsicht gegen geltendes Recht: In der Betriebszulassung seien die Räume im 1. Obergeschoss nur als Büroräume deklariert. Außerdem sei der Zugang zu den kosmetischen Behandlungsräumen nur durch die Apotheke möglich. "Bei der Kosmetik handelt es sich um kein übliches Nebengeschäft einer Apotheke", argumentierte Kuhlbusch gegenüber der DAZ. Daher verfügte der Kreis den Stopp der Kosmetikbehandlung. Es müsse mindestens ein separater Zugang zur Kosmetikbehandlung vorhanden sein.

Ganz anders sieht das Apothekerin Petra Huwald, Inhaberin der Pluspunkt-Apotheke: "Für mich sind Kosmetikbehandlungen ein legitimes Angebot von Apotheken. Schließlich verkaufen wir auch Cremes. Wenn sich unsere Kunden in ihrer Haut wohlfühlen und wir dazu beitragen können, dann ist es ein Aspekt, der durchaus zum Spektrum einer Apotheke gehören kann."

Verhandelt wird der Prozess am 26. Januar vor der Kammer am Verwaltungsgericht Minden. Sprecherin Rita Junkerkalefeld sieht darin einen Präzedenzfall: "Es handelt sich um ein bedeutendes Verfahren, weil es im Kern die Frage berührt, inwieweit es Apotheken erlaubt ist, bestimmten Nebengeschäften nachzugehen."



DAZ 2011, Nr. 3, S. 26

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