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FSA: Wahl zur Vertreterversammlung


  • Wahlbekanntmachung für die Wahl 2011 zur Vertreterversammlung des FSA e. V. nach § 11 der Satzung des FSA e. V. München, 14. Januar 2011

Die Wahlleiterin gibt zur Wahl des FSA e. V. Folgendes bekannt:


Wahlzeit

Die Wahl der Vertreterversammlung des FSA e. V. findet als Briefwahl statt in der Zeit vom 14. März 2011 bis einschl. 25. März 2011 .


Wahlausschuss

Der Vorstand des FSA e. V. hat für die Durchführung der Wahl eine Wahlleitung ernannt und einen Wahlausschuss berufen:

Wahlleitung: Martina May, Rechtsanwältin

Stv. Wahlleitung: Herbert Lex

Beisitzer: Apotheker Mathias Arnold, Lilien-Apotheke, Bernburger Str. 28, 06108 Halle

Apotheker Karl-August Beck, West-Apotheke, Komotauer Straße 45, 90766 Fürth

Apotheker Uwe Geiß, Geiß‘sche Apotheke, Bahnhofstraße 23, 69469 Weinheim

Apotheker Friedemann Schmidt, Fontane-Apotheke, Yorckstraße 56, 04159 Leipzig


Ort der Sitzungen des Wahlausschusses/Wahlbüro der Wahlleitung

Der Wahlausschuss tagt in den Räumen der VSA Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken GmbH, Tomannweg 6, 81673 München in öffentlichen Sitzungen. Dort ist auch das Wahlbüro; Tel. (0 89) 4 31 84-1 90, Fax (0 89) 4 31 84-2 81.


Aktive und passive Wahlberechtigung

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des FSA e. V., die in der abgeschlossenen Wählerliste aufgeführt sind.


Zahl der Vertreter und Ersatzpersonen

Für je 120 Mitglieder eines Wahlbezirks ist ein Vertreter zu wählen, wobei pro Wahlbezirk mindestens zwei Vertreter und zwei Ersatzpersonen zu wählen sind. Verbleibt bei der Teilung der Mitgliederzahl eines Wahlbezirkes ein Rest größer 60, so ist ein weiterer Vertreter zu wählen. Ferner ist je zwei Vertreter eine Ersatzperson zu wählen, die bei Ausscheiden eines Vertreters in die Vertreterversammlung nachrückt. Ist die Zahl der Vertreter eine ungerade Zahl, so tritt hierfür eine weitere Ersatzperson hinzu. In jedem Wahlbezirk sind aber mindestens zwei Vertreter und zwei Ersatzpersonen zu wählen.


Wählerliste

In den Wählerlisten sind die wahlberechtigten Mitglieder mit Stand 1. Januar 2011 aufgeführt. Die Wahl wird getrennt nach den Wahlbezirken durchgeführt, in denen der FSA e. V. Mitglieder besitzt.

Die Wählerlisten liegen ab 17. Januar 2011 in den Geschäftsräumen des FSA e. V., Tomannweg 6, 81673 München zur Einsichtnahme aus.

Wahlberechtigt in den Wahlbezirken sind voraussichtlich:

Nr. 1: Oberbayern: 809 Mitglieder

Nr. 2: Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken: 669 Mitglieder

Nr. 3: Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken: 816 Mitglieder

Nr. 4: Tübingen, Stuttgart: 965 Mitglieder

Nr. 5: Freiburg, Karlsruhe: 946 Mitglieder Nr. 6: Sachsen: 617 Mitglieder

Nr. 7: Sachsen-Anhalt: 120 Mitglieder

Nr. 8: Mitglieder, die nicht Nr. 1 – 7 angehören: 32 Mitglieder


Einspruch gegen die Wählerliste

Gegen die Wählerliste kann wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Einspruch erhoben werden. Dieser ist gegenüber der Wahlleitung binnen zwei Wochen ab Beginn der Auslage der Wählerliste, (also vom 18. Januar bis einschl. 31. Januar 2011), schriftlich geltend zu machen und muss, soweit nicht offenkundig, unter Beibringung von geeigneten Beweismitteln begründet werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss vor endgültiger Festlegung der Wählerliste. Die Wählerliste wird am 2. Februar 2011 abgeschlossen.


Wichtig:

Es sind nur die FSA-Mitglieder wahlberechtigt, die in der abgeschlossenen Wählerliste aufgeführt sind. FSA-Mitglieder, die diese Wahlbekanntmachung nicht zusätzlich per Sonderrundschreiben auf dem Postweg erhalten haben, sollten sich deshalb innerhalb der Einspruchsfrist (18. bis 31. 1. 2011) beim Wahlbüro vergewissern, ob das Schreiben nur versehentlich nicht zugegangen ist oder ob sie ggfs. nicht in die Wählerliste aufgenommen wurden.

Nach Abschluss der Wählerliste werden die Mitglieder des FSA e. V. per Sonderrundschreiben über die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen sowie die Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens informiert. Des Weiteren werden diese Informationen in den Geschäftsräumen des FSA e. V. ausgelegt und in der Pharmazeutischen Zeitung sowie der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht.


Wahlbewerbung

Die Mitglieder des FSA e. V. werden gebeten, sich für ihren Wahlbezirk zur Wahl zu stellen; die Wahlbewerbung ist bis spätestens 22. Februar 2011, 24.00 Uhr , bei der Wahlleitung schriftlich per Brief oder Fax einzureichen. Das Wahlbewerbungsformular steht unter http://FSA-Wahl.vsa.de zum Download bereit.


Formblätter/Informationen zur Wahl

Unter http://FSA-Wahl.vsa.de stehen alle Unterlagen zur Wahl sowie Satzung und Wahlordnung des FSA e. V. zum Download bereit. Auf Wunsch werden die Dokumente per Post zugeschickt; ggf. bitte telefonisch oder per E-Mail an herbert.lex@vsa.de im Wahlbüro anfordern.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung sowie die Satzung des FSA e. V. verwiesen.


Rechtsanwältin Martina May, Wahlleiterin
FSA e. V., Tomannweg 6, 81673 München,
Tel. (0 89) 4 31 84-0, Fax (0 89) 4 31 84-2 81



DAZ 2011, Nr. 3, S. 132

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