Was Wann Wo

Wahl zur Vertreterversammlung der LAK


Der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden Wahl der Vertreterversammlung folgende Beschlüsse gefasst:


1.

Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung (WahlO) ist Wahltag Montag, der 12. September 2011 bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.


2.

Gemäß § 6 Abs. 1 WahlO wird Oberpharmazierat Dr. Alfred Goldinger, Apotheke der Universitätsmedizin Mainz, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Rechtsanwalt Arnulf Klein.


3.

Gemäß § 7 Abs. 2 WahlO ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden:

  • Wahlkreis I:

Beisitzer

Herr Apotheker Bernhard Pohlmann,

Neue Apotheke, Lindenallee 13,

57577 Hamm/Sieg

Stellvertreter

Herr Apotheker Thomas Christmann,

Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15,

57577 Hamm/Sieg

  • Wahlkreis II:

Beisitzer

Herr Apotheker Dr. Christof Seßler,

West-Apotheke, Comeniusstr. 22,

67071 Ludwigshafen

Stellvertreter

Herr Apotheker Dr. Karljörg Nestel,

Im Herzenacker 38,

55435 Gau-Algesheim

  • Wahlkreis III:

Beisitzer

Herr Apotheker Gottfried Panten,

Säubrenner-Apotheke, Kurfürstenstr. 23, 54516 Wittlich

Stellvertreter

Herr Apotheker Sebastian Zang,

Elisabeth-Apotheke, Prümzurlayer Str. 13, 54666 Irrel

Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz zu richten.

Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.


4.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird:

Wahlkreis I umfasst die Bereiche: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.

Wahlkreis II umfasst die Bereiche:Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Wahlkreis III umfasst die Bereiche:Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, sowie die kreisfreie Stadt Trier.


5.

Gemäß § 9 Abs. 1 der WahlO wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Montag, den 4. Juli 2011, geschlossen.


6.

Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, den 19. November 2011 stattfinden.


Anzahl der zu Wählenden

Nachdem das Wählerverzeichnis geschlossen war, hat der Vorstand der Landesapothekerkammer gem. § 5 Abs. 3 der Wahlordnung am 5. Juli 2011 festgestellt, dass zu wählen sind

im Wahlkreis I

20 Vertreter, 10 Ersatzmänner

im Wahlkreis II

36 Vertreter, 18 Ersatzmänner

im Wahlkreis III

6 Vertreter, 3 Ersatzmänner


Benachrichtigung über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Gemäß § 9 Abs. 2 der Wahlordnung wird eine Benachrichtigung des Wahlleiters darüber zugesandt, dass Sie als Wahlberechtigte (r) in das maßgebliche Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises eingetragen sind.


Bereitschaftserklärung zur Kandidatur

Das Schreiben des Wahlausschusses betreffs Bereitschaftserklärung zur Kandidatur als Vertreter der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist besonders zu beachten und fristgemäß bis spätestens 29. Juli 2011 das entsprechende Formular ausgefüllt an den Wahlleiter, Dr. Alfred Goldinger, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, zurückzusenden, sofern Sie bereit sind, an den gemeinsamen Aufgaben des Standes mitzuwirken. Das Formular muss bis zum 29. Juli 2011 bei der Landesapothekerkammer eingegangen sein.


Bekanntgabe der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse

Gemäß § 9 Abs. 3 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz sind die Wählerverzeichnisse sämtlicher Wahlkreise vom 19. Juli 2011 bis 28. Juli 2011 einzusehen bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 und von 14.00 – 17.00,

freitags von 8.00 – 12.30 und von 14.00 bis 15.30 Uhr.


Etwaige Beanstandungen gegen ein Wählerverzeichnis können gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf obiger Frist beim Wahlausschuss vorgebracht werden.


Dr. Andreas Kiefer, Präsident



DAZ 2011, Nr. 28, S. 118

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