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VZA sieht Versorgung gefährdet

BERLIN (lk/ks). In der neuen Ausschreibung zur Versorgung der Berliner AOK-Versicherten mit Zytostatika sieht der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) erhebliche Risiken. VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim: "Die Entwicklung bedroht Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Versorgung mit Medikamenten im Kampf gegen Krebserkrankungen." Die AOK Nordost wies die Vorwürfe zurück.
Foto: Dom-Apotheke Dr. Peterseim
Die Streichung des § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V fordert VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.

Bereits vor einem Jahr sei auf dem Weg der Ausschreibung die Versorgung fast vollständig an einen ortsfernen Herstellerbetrieb in Leipzig statt an ortsnahe Apotheken in Berlin geraten. Deshalb fordert der VZA von der Politik, § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zu streichen und damit der gefährlichen Ausschreibungspraxis einen Riegel vorzuschieben. Dort habe der Gesetzgeber im Jahr 2007 Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken eingeführt, um die Einbeziehung von Rabatten in die Preisbildung rechtlich zu ermöglichen. Einzelverträge seien mit dem Wegfall der Preisbindung Mitte 2009 aber hinfällig geworden. "Die Vorschrift wird aber mittlerweile systemwidrig von einer einzelnen Krankenkasse für Ausschreibungen genutzt. Eine Streichung der Vorschrift ist daher jetzt notwendig", so Peterseim. Im Detail sieht der VZA durch die Ausschreibungspraxis für Zytostatika folgende Risikopotenziale:

Zerstörung qualitätsorientierter ortsnaher Versorgungsstrukturen für Krebspatienten

Zentralisierung auf einige wenige Anbieter und Bildung von Oligopolen

Gefährdung der pharmazeutischen Patientenbetreuung durch ortsnahe Apotheken

Gefährdung der Wirtschaftlichkeit onkologischer Therapien für Patienten im Endstadium

Verdrängung mittelständischer Versorgungsstrukturen durch große Kapitalinvestoren

Qualitätsrisiken durch lange Transportwege

Die AOK Nordost wies die Vorwürfe des VZA zurück. Sie entbehren aus Sicht der Kasse jeglicher Grundlage und enthielten Argumente, die längst entkräftet seien. Weder werde mit der Ausschreibung die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Versorgung gefährdet noch führe der erste Vertrag zu einer Oligopolbildung, konterte die AOK. Auch die zweite Zytostatika-Ausschreibung berge nicht das vom VZA befürchtete Risikopotenzial. Die ortsnahe Versorgung sei ebenfalls sichergestellt und werde es in Zukunft bleiben. Im Übrigen, so die AOK Nordost, sei es "vermessen anzunehmen, dass allein durch die Ausschreibung einer einzelnen Krankenkasse eine ‚Herrschaft der Wenigen‘ entstehen kann".



DAZ 2011, Nr. 27, S. 21

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