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Vor Babypuder wird gewarnt

Talkumhaltiger Babypuder kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu schweren Gesundheitsstörungen führen. Darauf hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor Kurzem hingewiesen.

Atmet ein Baby oder Kleinkind versehentlich den Puder ein, kann er in die Lunge gelangen und zu Atembeeinträchtigungen bis hin zu schweren Lungenschäden führen. Eine typische Unfallsituation besteht, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt. Um zukünftig derartige Unfälle zu vermeiden, sollten die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umgestellt oder talkumhaltiger Babypuder verboten werden, so das BfR.

Anlass für die Empfehlung war der schwere Vergiftungsfall eines zweijährigen Mädchens. Das Kind hatte beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt, bis sich die Dose öffnete. Der Puder ergoss sich über das Gesicht des Kindes und wurde von ihm eingeatmet. In der Folge musste das Kind mehrere Tage lang intensivmedizinisch behandelt werden.

Bereits in der Vergangenheit waren dem BfR ähnliche Fälle gemeldet worden. Insgesamt haben für den Zeitraum von 1979 bis 2008 die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 113 Aspirationsunfälle mit Babypuder dokumentiert. In den meisten Fällen waren Kinder im Alter von einem halben bis zu zwei Jahren betroffen. In den dokumentierten Fällen haben die Kinder keine bleibenden Schäden davongetragen.

Nach Ansicht vieler Kinderärzte ist aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder nicht notwendig.


hel


Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 27. 6. 2011



DAZ 2011, Nr. 27, S. 8

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