DAZ-Jubiläumskongress

Bahr: "Ich bin bereit, Pick up zu unterbinden"

Beim DAZ-Jubiläumskongress fehlte auch der Bundesgesundheitsminister nicht: Im Gespräch mit DAZ-Herausgeber Dr. Klaus G. Brauer zeigte sich Daniel Bahr (FDP) erneut als Verfechter der inhabergeführten Apotheke. Er betonte aber auch, dass es niemals möglich sein werde, ein Gesundheitswesen zu schaffen, das alle glücklich macht. In einer anschließenden Diskussionsrunde, an der auch ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf, Verbraucherschützer Stefan Etgeton und Dr. Lothar Lieschke von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teilnahmen, ging es unter anderem um Pick-up-Stellen und die Apothekenbetriebsordnung.
In gutem Rahmen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zwischen Dr. Klaus G. Brauer, Geschäftsführer Verlagsgruppe Deutscher Apotheker Verlag (li) und Dr. Christian Rotta, Verleger und Geschäftsführer Verlagsgruppe Deutscher Apotheker Verlag.

Brauer und Bahr starteten im Zwiegespräch und warfen dabei einen Blick auf die jüngsten Entwicklungen im Gesundheitswesen. Bahr verteidigte die Reformen des vergangenen Jahres. Bedenkt man, dass der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im vergangenen Jahr für 2011 noch ein Defizit von rund elf Milliarden Euro prognostiziert wurde, hat die christlich-liberale Koalition dieser Schreckensvision mit ihrem Sparpaket sicherlich erfolgreich entgegengewirkt. Zur Hilfe kam ihr dabei auch die gute konjunkturelle Entwicklung. Nun freuen sich die gesetzlichen Kassen sogar über Überschüsse. Bahr warnte aber davor, angesichts dieses "kleinen finanziellen Puffers" sofort eine Diskussion anzuzetteln, wie dieser wieder "verbraten" werden könne. Er habe sich jedenfalls vorgenommen, Ruhe zu bewahren und nicht in Aktionismus zu verfallen. Er werde zu seinen Entscheidungen stehen und damit für Verlässlichkeit sorgen.

Dass es den Kassen nun wieder besser geht, ist vor allem auf die Anhebung des Einheitsbeitragssatzes auf das ursprüngliche Niveau zurückzuführen. Die Versicherten trügen mit sechs Milliarden Euro den "größten Batzen" am Sparpaket, so Bahr. Aber auch bei Arzneimitteln wurde bekanntlich ordentlich gespart. Bahr räumte ein, dass es kein sehr liberaler Zug war, die Industrie mit erhöhten Zwangsrabatten zu überziehen. Gewünscht habe er sich eine solche Maßnahme nicht. Gleichwohl sei man bei den Arzneimittelpreisen – jedenfalls für neue Medikamente – nun immer noch auf einem Niveau, das dem der Schweiz entspreche. Die Schweiz habe hier zuvor den zweiten Rang hinter Deutschland eingenommen. Bahr "Ich glaube, dass das noch vertretbar ist." Auch Apotheker und Großhändler hätten einen Sparbeitrag geleistet – Krankenhäuser und Ärzte "sparten" durch Verzicht auf Zuwächse.

Mehrkostenregelung könnte praktikabler sein

Was die Rabattverträge betrifft, betonte Bahr, dass es im Moment keine Pläne gebe, diese Verträge neu zu diskutieren. Hier habe man bereits nachjustiert. Unter anderem mit der Mehrkostenregelung. "Die einen warfen uns vor, so würden die Rabattverträge ausgehebelt, die anderen meinten, die Regelung würde nicht genutzt", so Bahr. Er sei jedoch der Ansicht, dass die Regelung selbst dann sinnvoll sei, wenn sich nur Wenige die Freiheit nehmen, sie zu nutzen. Nicht verwirklicht hätten sich jedenfalls die Befürchtungen der AOK – ihre Rabattverträge liefen offensichtlich unbeschadet und erfolgreich weiter. Brauer bestätigte, dass die Mehrkostenregelung in Apotheken kaum ein Thema sei. Das Problem sei, dass es in der Apotheke nicht möglich ist, den Patienten den konkreten Erstattungspreis zu nennen. Bahr zeigte sich offen, an der bestehenden Regelung nochmals zu drehen: "Ich bin für praktikablere Vorschläge zur Umsetzung der Mehrkostenregelung offen." Festhalten will Bahr auch an der freien Preisbildung für OTC . Die 2004 unter Rot-Grün – gemeinsam mit der Union – beschlossene Freigabe hält er für eine richtige Entscheidung. Dabei bleibe er, auch wenn in der Selbstmedikation zuweilen zweifelhafte Werbeaktivitäten zu beobachten seien, die auf Mengenausweitung setzen. Zurückdrehen will der Minister hier nicht – selbst wenn dies der Fall wäre, sieht er keine Chance, hierfür die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat zu bekommen.

Bahr erneuerte weiterhin sein Bekenntnis zur Freiberuflichkeit, das man von ihm aus Oppositionszeiten kennt. Es gebe ein klares Plädoyer der Regierungskoalition für die inhabergeführte Apotheke – und das selbst gegen viel Kritik.


Für praktikable Vorschläge offen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will Pick up gerne unterbinden – wenn ihm ein gangbarer Weg gezeigt wird.

Wieder aktuell: Pick-up-Verbot

Was das in mehreren Anläufen gescheiterte Pick-up-Verbot betrifft, zeigte sich der Gesundheitsminister offen: "Ich bin jeden Tag bereit dazu, Pick up zu unterbinden". Bahr ist auch weiterhin der Überzeugung, dass ein Verbot mit dem von der FDP-Bundestagsfraktion vorgelegten Antrag "machbar" wäre. Dass es entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag doch nicht geklappt hat, liege daran, dass er im Kabinett keine Mehrheit hierfür bekomme. Es waren maßgeblich das Justiz- und das Innenministerium, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot anmeldeten. Bahr appellierte an die ABDA, einen Vorschlag für ein Pick-up-Verbot auf den Tisch zu legen. Dem ABDA-Präsidenten Heinz-Günter Wolf versicherte Bahr, er bekomme sofort einen Termin im Bundesgesundheitsministerium, wenn er einen Vorschlag habe – das wisse Wolf auch. Bisher kenne er aus der Apothekerschaft aber nur das Signal, "ist kein Verbot möglich, dann lassen wir das so". Nötig sei es, Wege unterhalb des Verbots zu finden. Dabei treibe ihn aber eine Sorge um, sagte Bahr: "Eine Apotheke light will ich auch nicht. Das ist ein ganz schwieriger Bereich." Dafür freut sich der Minister nun über Unterstützung seitens seiner Länderkollegen. Erst letzte Woche hatte die Gesundheitsministerkonferenz gefordert, gegen Pick-up-Stellen für Arzneimittel vorzugehen.

Wolf konnte direkt auf Bahr reagieren: "Wir sind nach wie vor der Meinung, kein Mensch braucht diese Pick-up-Stellen", betonte er. Sie seien Teil eines Geschäftsmodells, das zu über 80 Prozent mit Konzernapotheken aus dem Ausland verbunden sei. Auch er freue sich, dass die Länderministerrunde das Thema aufgegriffen und einstimmig für ein Pick-up-Verbot votiert habe. Dies sei eine "ganz klare Aufforderung, einen neuen Anlauf zu nehmen, gemeinsam nach einer Formulierung zu suchen und diese auch zu finden." Dabei müsse man aber "höllisch aufpassen", dass man nicht aus Versehen eine "Apotheke light", wie es sie etwa schon in Italien gebe, installiere. Wolf betonte, dass Pick-up-Stellen bei Lichte betrachtet nichts anderes seien als Rezeptsammelstellen, die eigentlich eine Bedürfnisprüfung erforderten. Doch hier sei ein Wildwuchs entstanden, der durch die Maschen der Behörden geschlüpft sei.

Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das Geschäftsmodell Pick up aus Verbrauchersicht für nicht notwendig. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man bei "Netto" oder "dm" Arzneimittel bestellen sollte, wenn es doch um jede Ecke eine Apotheke gibt. Eher fragten ihn Verbraucher, warum es so viele Apotheken gebe – jedenfalls in einigen städtischen Bereichen. "Nicht klug" war es aus Etgetons Sicht, dass die verfasste Apothekerschaft Pick up als Hebel nutzen wollte, um den gesamten Arzneimittelversandhandel auszuschalten. Auch wenn er sich mit seinen Diskussionsteilnehmern einig sei, dass Arzneimittel "nicht an die Frittenbude oder die Tankstelle gehören", halte er den Versandhandel für eine sinnvolle Vertriebsalternative. Das eine gehöre nicht notwendig mit dem anderen zusammen. Wichtig sei, dass die Vertriebswege sicher sind – und diese Sicherheit werde mit jedem zusätzlichen Zwischenglied in der Lieferkette problematischer. Positiv sieht Etgeton, dass der Versandhandel als "Treibmittel für den Preiswettbewerb" im OTC-Bereich gewirkt habe. "Dagegen kann ich nichts haben", so der Verbraucherschützer.

DAZ-Herausgeber Brauer schlug in der Diskussion vor, den Versandhandelsbegriff neu zu definieren. Schließlich sei im Arzneimittelgesetz bereits eine Vielzahl von Begriffen definiert. So könne eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der Versand von der Apotheke direkt zu den Verbrauchern erfolgen müsse, ohne dass das Arzneimittel zwischengelagert oder bei anderen Leuten abgegeben wird.


Über das ABDA/KBV-Modell, die Apothekenbetriebsordnung, Pick up und weitere berufspolitische Themen diskutierten (v. l.) DAZ-Herausgeber Dr. Klaus G. Brauer (Moderation), ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, Verbraucherschützer Stefan Etgeton und Dr. Lothar Lieschke von der Kassenärztlichen ­Bundesvereinigung.

ApBetrO: Der Realität näher kommen?

Mit Blick auf die anstehende Novelle der Apothekenbetriebsordnung kritisierte Brauer, es werde einerseits mehr Beratung und Qualität gefordert, anderseits finde aber eine "organisierte Chaotisierung der Apothekenstrukturen" statt: Es gebe dann Versandapotheken, Vollapotheken, Filialapotheken, mit oder ohne Rezeptur, es gebe dann Notdienst- und Nichtnotdienstapotheken, Apotheken mit und ohne Labor – ungleiche Anforderungen bei gleichen Sachverhalten. ADBA-Präsident Wolf erklärte, er könne sich auch nicht vorstellen, dass dies die Absicht des Ministeriums sei. Es sei doch klar, dass jede Apotheke voll arbeitsfähig sein müsse: "Sie muss ein Labor haben, sie muss Rezepturen und Notdienst machen können." Es dürfe keine Apotheken erster und zweiter Klasse geben. Bahr erklärte daraufhin, die Debatte über die neue Apothekenbetriebsordnung sei noch nicht abgeschlossen: "Wir befinden uns mitten im Diskussionsprozess." Er glaube aber, dass sich die Realität inzwischen verändert habe. Dieser Realität könne man näher kommen, indem man einige Vorgaben abbaut. So sei etwa die Pflicht ein Labor zu führen für viele Apotheken eine Belastung. In Städten mit Filialapotheken könne man das auch anders organisieren. Zudem sei die Apothekerschaft heterogener, als er es erwartet habe. Bei seinen Apothekenbesuchen habe er entgegen der ABDA-Position Rückmeldungen erhalten, dass auf die Laborpflicht verzichtet werden könne, sagte Bahr. Er sehe und verstehe zwar die grundsätzlichen Bedenken der ABDA auch in Bezug auf Nacht- und Notdienste, "ich glaube aber nicht, dass wir nur weil wir kein Labor mehr vorschreiben eine Filialisierungswelle bekommen." Auch das schon früher befürchtete Apothekensterben sei noch nicht zu erkennen, sagte Bahr. Jetzt werde wieder das Horrorszenario der Filialisierung gegen die Novelle der Apothekenbetriebsordnung ins Feld geführt. "Das Labor ist nicht die entscheidende Frage, ob ich investiere oder nicht investiere", sagte Bahr.

Auch Befürchtungen, die Freigabe der Rezeptsammelstellen führe zu Wildwuchs, teilte Bahr nicht. Er betonte, dass es eine Anzeigepflicht gebe. Die heute bestehende Verzerrung zugunsten des Versandhandels sei nicht gerechtfertigt, begründete Bahr die Position des Ministeriums. Sollte es auch in diesem Bereich noch konkrete Vorschläge geben, sei er hierfür offen. Das Thema erübrige sich zudem, wenn es einen guten und durchsetzbaren Vorschlag zu Pick-up-Stellen geben würde.

Kritik übte Bahr an der Beratungssituation in vielen Apotheken. Auch wenn die neue Apothekenbetriebsordnung hier keine speziellen Vorgaben zur Raumgestaltung treffen werde, sollten die Apotheken – vor allem, wenn sie neu eröffnet werden – darauf achten, gewisse Beratungsstandards einzuhalten. Bahr: "Liebe Leute, in der Bank, in der Post ist man bei der Beratung intimer, als wenn man seine Hämorridensalbe in der Apotheke kauft. Das können wir nicht wollen."

Mehr Kooperation zwischen Arzt und Apotheker

Zum Abschluss der Diskussionsrunde kam das ABDA/KBV-Modell zur Arzneimittelversorgung zur Sprache. Lothar Lieschke von der KBV erläuterte das Kooperationsmodell: Patienten, die dauerhaft mehr als fünf Arzneimittel verordnet bekommen, sollen von Arzt und Apotheker gemeinsam beraten werden – jedenfalls, wenn sich der Patient entscheidet, an dem Modell teilzunehmen. Nicht nur die Patienten profitierten hier, auch die Ärzte könnten mit einem solchen Medikationsmanagement einen Ausweg aus ihrem Dilemma finden. Statt auf den Ausgabenaspekt durch eine drohende Richtgrößenprüfung zu schielen, könne der Arzt im ABDA/KBV-Modell tatsächlich die Versorgung seiner Patienten in den Mittelpunkt stellen. Wolf betonte, dass das Konzept in einer Gemeinsamkeit erarbeitet worden sei, die vor fünf Jahren noch nicht denkbar gewesen wäre. Die Systematik der Zusammenarbeit von Apothekern und Ärzten sei jedoch überfällig gewesen – Versicherte und Patienten hätten hierauf einen Anspruch. Zudem sorge das Modell nicht nur für eine bessere Qualität der Patientenversorgung – es werde sich auch im Hinblick auf die Ausgaben als effizient erweisen.


ral

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