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27 Minuten Wartezeit

Etwas weniger als eine halbe Stunde (27 Minuten) sitzen GKV-Patienten in deutschen Arztpraxen durchschnittlich im Wartezimmer. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des BKK-Bundesverbands durchgeführten Umfrage unter rund 6000 Bundesbürgern ab 14 Jahren.

Die kürzesten Wartezeiten gibt es demnach beim Zahnarzt (13 Minuten), gefolgt von den Gynäkologen (23 Minuten). Überdurchschnittlich lange wartet man dagegen beim Augenarzt (37 Minuten) sowie bei HNO-Ärzten und Orthopäden (jeweils 35 Minuten). Bei PKV-Patienten liegt die durchschnittliche Wartezeit bei allen Arztgruppen mit 21 Minuten nur wenig kürzer als bei den GKV-Patienten.

Hinsichtlich der Terminvergabe zeigt die Umfrage, dass rund zwei Drittel der Patienten mit akuten Beschwerden noch am selben Tag versorgt werden – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Im Durchschnitt warten gesetzlich Versicherte allerdings 20 Tage auf einen Termin (2008: 21 Tage), PKV-Patienten nur 14 Tage (2008: 10 Tage). Vergleicht man nur die Wartezeiten der Arztbesucher ohne Akutbeschwerden, hat sich diese für gesetzlich Versicherte in den letzten drei Jahren etwas verkürzt (2011: 25 Tage; 2008: 26 Tage). Privat Versicherte müssen dagegen fünf Tage länger auf einen Behandlungstermin warten (2011: 17 Tage; 2008: 12 Tage).

bkk/ral



DAZ 2011, Nr. 23, S. 138

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