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Wer stoppt die Bü-ro-kra-tie?

Peter Ditzel

Würde man sich bemühen, alle Gesetze, Verordnungen und Verträge aufzulisten, die eine ganz normale Apotheke vor Ort erfüllen und beachten muss, ergäbe dies eine unübersehbare Flut an Regelwerken. Nicht nur ein Laie würde sich darüber wundern, was eine Apotheke im Alltagsbetrieb zu beachten hat – selbst Apothekerinnen und Apotheker würden staunen, wenn sie die Liste an Vorschriften sehen, die sie tagtäglich wie selbstverständlich erfüllen. Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung sind die Basis. Hinzu kommen eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen, ohne die es nicht geht. Dazu gehören das Ladenschlussgesetz genauso wie die Arzneimittelpreisverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz. Es würde den Rahmen hier sprengen, alle aufzählen zu wollen.

Selbstverständlich, Gesetze, Verordnungen und Regelungen müssen sein. Aber was sich seit einigen Jahren im Bereich des Apothekenwesens abspielt, ist schon mehr als Bürokratie: Hier herrscht in Deutschland der Bürokratismus. Die Zahl der Vorschriften nimmt jährlich zu, wird komplizierter und komplexer, ohne dass andere Vorschriften dafür wegfallen. Beispiele dafür sind Bürokratiemonster wie Festbetragsregelung, Rabattverträge und Importquote – eine Zumutung. Ausgeufert sind auch Packungsgrößenverordnung oder Gefahrstoffverordnung.

Nichts gegen eine Betäubungsmittelverschreibungsverordnung oder Arzneimittelpreisverordnung. Auch eine Dokumentation nach dem Transfusionsgesetz gehört sicher zu den Vorschriften, die der sinnvolleren Bürokratie zuzurechnen sind. So ist es durchaus für jeden nachvollziehbar, dass es bestimmter Regelungen und Vorschriften bedarf, die erfüllt werden müssen. Insbesondere solche, die die Arzneimittelsicherheit erhöhen und zum Schutz des Patienten sind.

In den Bereich Bürokratismus pur gehören dagegen solche Verordnungen, Verträge und Regelungen, die sich auf den Verkehr mit Krankenkassen beziehen. Ein Beispiel dafür sind Arzneimittellieferverträge, die stellvertretend stehen für das gnadenlose Diktat der Kassen. Getoppt werden solche Verträge durch Arzneimittel-Rabattverträge, die noch immer, auch mehrere Jahre nach ihrer Einführung, für Ärger und Frust sorgen, verstärkt in Kombination mit der Packungsgrößenverordnung. Wer nun gedacht hat, es geht nicht mehr schlimmer, muss sich eines Besseren belehren lassen, Stichwort Hilfsmittelversorgungsverträge, eine Ausgeburt des Bürokratismus. Welche Anstrengungen Apotheken unternehmen müssen, um Hilfsmittel wie Milchpumpen und Brusthäubchen, Herrenleibbinden und Kompressionsstrümpfe oder Erektionsringe und Vaginaltrainer zulasten der Krankenkassen abgeben zu dürfen, grenzt an Schikane. Und dann die aufwendigen Genehmigungsverfahren per Fax oder per Internet für teure Hilfsmittel – warum lassen dies eigentlich nicht die verordnenden Ärzte von den Kassen genehmigen? Muss der Apotheker bald dankbar dafür sein, Kassenpatienten mit Windeln beliefern zu dürfen – selbstverständlich ohne Gewinn? Und damit es klar ist: ohne Präqualifizierung und teures Qualitätsmanagementsystem werden Apotheken den Kassenversicherten bald gar nichts mehr aus diesem Sortiment liefern dürfen.

Angesichts dieser Flut an bürokratischen Vorschriften erstaunt es immer wieder, wie leidensfähig die Berufsgruppe der Apothekerinnen und Apotheker doch ist. Gibt es Auswege? Insgeheim möchten viele mit Sicherheit auf das Segment Hilfsmittel am liebsten verzichten: viel Aufwand, kaum Gewinn und Ärger mit Kassen. Die Optiker sind beispielsweise froh, kaum noch Umsätze mit den Kassen tätigen zu müssen. Sollte doch noch mal ein Kassenrezept, z. B. für Kinder, vorgelegt werden, beliefern sie es und werfen das Rezept weg. Für eine Abrechnung mit der Kasse hätten sich viele erst qualifizieren müssen, was teurer kommt als der kleine Verlust einer nicht abgerechneten Kinderbrille.

Aber ganz so einfach geht es bei Apothekern nicht. Hilfsmittelverordnungen bringen auch Kunden in die Apotheke oder es könnte eine Nachbarapotheke geben, die alle Systeme und Qualifizierungen in Kauf nimmt und sich auf die Belieferung von Hilfsmitteln spezialisiert.

Die Situation würde sich dann allerdings ein wenig bessern, wenn wir nicht mehr 150 gesetzliche Krankenkassen hätten, sondern nur noch eine: Nur noch ein Rabattvertrag, nur noch ein Hilfsmittelversorgungsvertrag. Wenn die Insolvenz der City BKK ein Anfang war, könnte es darauf hinauslaufen …


Peter Ditzel



DAZ 2011, Nr. 22, S. 3

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