DAZ aktuell

vfa: Fehler schleunigst korrigieren

BERLIN (lk). Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat in einem Schreiben an den Hessischen Apothekerverband (HAV) gegen dessen Kampagne "Die Wahrheit über die Apothekenpreise" protestiert und Fehler in der dort dargestellten Berechnung kritisiert. Diese müssten schleunigst korrigiert werden, fordert der vfa.
Foto: HAV
Die Wahrheit? Aus Sicht des vfa hat der Hessische Apothekerverband in seiner Kampagne die Arzneimittelausgaben zu vereinfacht dargestellt. Der Verband drängt auf eine Korrektur.

Ende April präsentierten die Apothekerverbände Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Kampagne, mit der sie über ein Törtchenmodell mit Vorurteilen über Arzneimittelpreise aufräumen wollten (siehe AZ 2011, Nr. 18, S. 3). Die plakative Darstellung – Sahneschnitte für die Industrie, trockener Boden für Apotheken und Großhandel – missfiel manch einem Arzneimittelhersteller. "Aus unserer Sicht ist die Darstellung der Aufteilung der Arzneimittelausgaben auf die unterschiedlichen beteiligten Akteure allerdings nur zum Teil richtig", heißt es in dem Schreiben des vfa, das der DAZ vorliegt. Und weiter: "Es fehlen in Ihrer Abbildung die verpflichtenden Abschläge, von denen neben den Arzneimittelherstellern auch Sie betroffen sind, und ebenfalls die freiwilligen Rabatte der Hersteller an die Krankenkassen. Insofern hätte es eines weiteren Feldes für die Krankenkassen bedurft."

Man könne sich lange darüber streiten, wann eine Vereinfachung zu einer Verfälschung werde. Doch insbesondere, wenn eine Aktion "Die Wahrheit über Apothekenpreise" ankündige, sollte man seriös argumentieren, so vfa-Kommunikationsdirektorin Susan Knoll. Und deshalb sei der vfa der Meinung, dass Rabatte und Abschläge berücksichtigt werden müssten. Des Weiteren gehe die Berechnung von einem Arzneimittel aus, das 100 Euro koste. So ein Arzneimittel sei nicht repräsentativ. Arzneimittel kosteten durchschnittlich um 40 Euro, die meisten sogar noch wesentlich weniger.

Knoll: "Insofern bleiben wir dabei: die Darstellung der Aufteilung der Arzneimittelausgaben, wie sie die Apothekerverbände von Hessen und Rheinland-Pfalz in ihrer PR-Aktion vornehmen, ist in Teilen nicht richtig und deshalb sollten die Verantwortlichen dies in ihrer Kampagne nunmehr schleunigst korrigieren." Denn mit "Wahrheit" habe die Aktion sonst eher wenig gemeinsam.

In einer Antwort auf das vfa-Schreiben hatte der Hessische Apothekerverband seine Darstellung gerechtfertigt: "Letztendlich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns nur auf die Darstellung der Preisbildung gemäß Arzneimittelpreisverordnung beschränken und nicht von der Preisbildung bei den Arzneimitteln zulasten der GKV sprechen. Wir hätten ansonsten bei einer korrekten Darstellung in der Tat sowohl den Hersteller-, den Großhandels- und den Apothekenabschlag umsetzen müssen, was bei solch einer plakativen Darstellung sicher nicht zu einem größeren Verständnis beim Betrachter geführt hätte. Insofern sind wir der Ansicht, dass man die Aufteilung schon so vornehmen kann."

Schon bei den Generikaherstellern war die Aktion nicht gut angekommen. Der Branchenverband Pro Generika hatte darauf verwiesen, dass es viele Arzneimittel gebe, deren Herstellerpreis zum Teil deutlich unter einem Euro liegt – die Rechnung der Apothekerverbände geht bei einem solchen Beispiel nicht mehr auf.

Aber auch intern gab es Kritik an der Kampagne. Der Begriff Apothekenpreis solle nur "sehr vorsichtig" benutzt werden, warnte ABDA-Sprecher Thomas Bellartz in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen: "Richtiger wäre die Verwendung von Apothekenverkaufspreis (AVP) oder Arzneimittelpreis. Insoweit sollte der Begriff Apothekenpreis sehr vorsichtig verwendet werden. Persönlich rate ich generell dazu, diesen Begriff nicht zu verwenden; denn der Begriff Apothekenpreise ist ausschließlich negativ besetzt!" In keinem Fall sollten die Begriffe Arzneimittelausgaben (= GKV), Arzneimittelpreise (= AMPreisVO), Apothekenpreise (= OTC) und Apothekenverkaufspreise (= AMPreisVO) vermischt werden.



DAZ 2011, Nr. 21, S. 22

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