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Bald elektronisches Meldeverfahren für BtM-Belege?

BERLIN (bah/diz). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 12. Mai 2011 den Referentenentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, ein elektronisches Abgabebelegverfahren bei der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zu ermöglichen.

Das elektronische Abgabebelegverfahren soll dem Bürokratieabbau und der Bürokratiekosteneinsparung bei Unternehmen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dienen. Es soll ermöglicht werden, dass die Abgabemeldungen für Betäubungsmittel künftig neben dem bisherigen (rechtlich weiterhin möglichen) Papierbelegverfahren auch über das Internet beim BfArM eingereicht werden können. Auch eine künftige elektronische Übermittlung der Lieferscheine, Empfangsbestätigungen und Lieferscheindoppel wird rechtlich ermöglicht.

Wie der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller zum Hintergrund des Referentenentwurfs mitteilt, übermitteln die Abgebenden (insbesondere Hersteller und Großhändler) zur Überwachung und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs jährlich rund 6,6 Mio. Abgabemeldungen in Papierform an das BfArM. Am Belegverfahren nehmen rund 130 pharmazeutische Hersteller und rund 270 Händler teil. Darüber hinaus sind rund 23.000 Apotheken und rund 11.000 tierärztliche Hausapotheken als Erwerber am Meldeverfahren beteiligt. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2007 kosten die Abgabemeldungen in Papierform die Unternehmen rund 167 Mio. Euro jährlich.



DAZ 2011, Nr. 20, S. 28

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