DAZ aktuell

Ja, mit vielen Einschränkungen

ROSTOCK (tmb). Die ABDA hat die bisher verschlossene Tür zu ihrer Position hinsichtlich der neuen Apothekenbetriebsordnung ein Stück weit geöffnet. Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, erläuterte bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 29. April in Rostock die Bewertung des jüngsten Positionspapiers. Die bisherige Reaktion der ABDA ist offenbar ein entschlossenes "Ja, aber" mit einigen beträchtlichen "Aber"-Positionen. Zugleich machte Tisch deutlich, dass die ABDA weiterhin über das Thema diskutiert und ihre Bewertung zu einigen inhaltlichen Aspekten noch nicht feststeht.
Foto: DAZ/tmb
Lutz Tisch , ABDA-Geschäftsführer Recht, erläuterte auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern die ABDA-Position zur neuen Apothekenbetriebsordnung.

Die Bedenken der Standesvertreter gegenüber dem kürzlich bekannt gewordenen Positionspapier aus dem Bundesgesundheitsministerium beziehen sich überwiegend auf die mittelbaren Folgen einiger angekündigter Neuerungen. Denn diese könnten den bestehenden Ordnungsrahmen aushöhlen, fürchten die Standespolitiker. Die ABDA betrachtet die derzeitige Struktur als das beste denkbare System für die Patientenversorgung. Da auch die Politik erklärtermaßen eine hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sichern wolle, müssten alle Maßnahmen unter dem Kriterium des Systemerhalts geprüft werden.

Gegen "Apotheke light"

Unter diesem Aspekt seien die angedachten Aufgabenübertragungen innerhalb von Filialverbünden zurückhaltend zu bewerten, so Tisch. Dabei geht es um Betriebsstätten ohne Labor und Rezeptur sowie um die Übertragung der Notdienste innerhalb von Filialverbünden. Verminderte Anforderungen an einzelne Apotheken würden den Weg zu reinen Abgabestellen ("Apotheke light") öffnen, in denen nicht zwangsläufig ein Apotheker anwesend sein müsse. Dies bedrohe die flächendeckende Versorgung. Eine "Apotheke light" wollten die Apotheker bei den Pick-up-Stellen nicht. Daher sollten sie diese ebenso wenig von der anderen Seite – als Erleichterung für die bestehenden Apotheken – begrüßen. Die Erleichterungen innerhalb von Filialverbünden könnten auch Anreize für Einzelapotheken schaffen, die jeweiligen Funktionen auf vertraglicher Basis untereinander zu übertragen. Damit könnten die Änderungen über Filialverbünde hinaus ausgedehnt werden. Langfristig könnte dies zu einer neuen Diskussion über den Fremd- und Mehrbesitz führen, fürchtet Tisch. Hinsichtlich der Notdienstübertragung warnte er vor Eingriffen in das ausgetüftelte System der Dienstbereitschaftsbereiche.

Präsens- und Versandversorgung nicht vermischen

Zur möglichen Öffnung des Botendienstes erklärte Tisch, dass auch die bisherige Einzelfallregelung keine mengenmäßige Begrenzung darstelle. Doch könnte der vorgeschlagene erweiterte Botendienst zu einer Abgabe durch nicht-pharmazeutisches Personal im Rahmen der Präsenzversorgung führen. Dies vermische die bisher rechtlich getrennte Präsenz- und Versandversorgung. "Diese Vermischung könnte fatal sein", so Tisch. Entsprechendes gelte für die Aufhebung des Verbotes von Rezeptsammelstellen. Wenn die Sammelstellen freigegeben würden, entstünde "Wildwuchs". Dann werde es künftig vor Ärztehäusern Rezeptbriefkästen geben, die an Vogelkolonien erinnern, erwartet Tisch.

Rezepturen weiter nötig

Auch die angedachte Orientierung der Rezeptur an industriellen Maßstäben sei kritisch zu betrachten. Eine solche Regelung schaffe die Rezeptur ab, aber "wir brauchen die Rezeptur", so Tisch. Statt auf industrielle Maßstäbe sollte auf Erfahrungen aus der Praxis zurückgegriffen werden. Eine Ausnahme sei bei der maschinellen Verblisterung zu sehen, die aufgrund der verarbeiteten Mengen mit dem Maß der Industrie zu messen sei. Diskutiert werde in der ABDA noch über die Position zu möglichen Ausnahmeregelungen für besonders anspruchsvolle Rezepturen. Dabei geht es um den Vorschlag, wie bei Zytostatikazubereitungen eine Übertragung auf spezialisierte Apotheken zuzulassen.

Angemessene Beratung und Diskretion

Hinsichtlich der angekündigten Regelungen zur Beratung signalisierte Tisch weitgehende Zustimmung. Der Grundsatz müsse bleiben, dass beraten werden muss, sofern die Arzneimittelsicherheit dies begründet. Ein zwingendes Beratungsangebot vorzuschreiben, führe dagegen nicht weiter, denn dies könne auch in einem Hinweisschild bestehen. Sinnvoll seien auch Regeln zur Diskretion, sofern diese die Verhältnismäßigkeit wahren und keinen Komplettumbau von Apotheken erfordern.

Weitere Regeln

Die in den Publikumsmedien massiv thematisierte Nachrangigkeit des Nebensortiments sei dagegen als Thema "völlig nebensächlich", so Tisch, denn dort sei "nichts Neues" vorgesehen. Im Vergleich zu dem unautorisierten Verordnungsentwurf, der im vorigen Jahr bekannt geworden war, seien die nun angekündigten Regeln zu den Betriebsräumen reduziert. Den Gedanken stimme die ABDA weitgehend zu. Die Mindestgröße bleibe demnach unter Einbeziehung des Notdienstzimmers zu ermitteln. Die Rezeptur müsse dreiseitig abgetrennt sein, erfordere aber keinen eigenen Raum. Ausnahmen von der Raumeinheit für Spezialaufgaben seien sachgemäß. Doch lehne die ABDA ab, Lagerräume in Krankenhäusern oder Heimen einzuführen. Dies führe wieder zu Dispensieranstalten ohne pharmazeutisches Personal, die 1984 abgeschafft worden waren.

Der Vorschrift für einen Hygieneplan sei zuzustimmen. Die Regelungen zum QMS seien gegenüber dem unautorisierten Entwurf vom Vorjahr reduziert. Über das QMS werde innerhalb der ABDA noch intensiv diskutiert. Viele würden die positive Wirkung eines solchen Systems unterschätzen. Auch wenn eine QMS-Pflicht nur für bestimmte Bereiche eingeführt werden sollte, sei jeder frei, ein QMS für die ganze Apotheke zu entwickeln. Die angekündigten Erleichterungen für die Ausstattung und die wissenschaftlichen Hilfsmittel lehne die ABDA dagegen ab. Schon jetzt bestehe bei den Laborgeräten eine Öffnungsklausel für andere Methoden. Bei einer weiteren Öffnung seien immer mehr Situationen zu befürchten, auf die einzelne Apotheken nicht vorbereitet sind.

Wie geht es weiter?

Die Diskussion innerhalb der ABDA dauere noch an. Die dargestellten Bewertungen seien nur ein "Schlaglicht". Außerdem seien in dem Positionspapier weitere Änderungen angekündigt worden. Die ABDA werde alle Neuerungen unter dem Kriterium des Systemerhalts prüfen, kündigte Tisch an. Zugleich betonte er, dass das offizielle Verordnungsverfahren noch nicht begonnen hat. Das Bundesgesundheitsministerium habe sich noch nicht geäußert, wann ein Referentenentwurf vorgelegt wird. Da die Apothekenbetriebsordnung mit Beteiligung der Länder erlassen wird, werde es dann eine längere Diskussionsphase geben.



DAZ 2011, Nr. 18, S. 21

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