Aus Kammern und Verbänden

Enge Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker

Nachfolgend die Stellungnahme des Deutschen Pharmazeutinnen Verbandes (dpv) zum GKV-Versorgungsgesetz und zum "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA):

Zum 1. Januar 2012 soll das GKV-Versorgungsgesetz in Kraft treten. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages von CDU/CSU/FDP aus dem Jahr 2009 soll es die ambulante Versorgung verbessern. Für die Apotheken bringt es Chancen und Risiken.

Die Versorgung in strukturell unterversorgten Regionen muss für die Zukunft gesichert werden. Wesentliche Voraussetzung um dieses Ziel zu erreichen, ist die Stärkung der Bedeutung der Leistungserbringer vor Ort. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für beide Seiten, Patienten wie Leistungserbringer, attraktiv sind. Der dpv steht für die wohnortnahe und sozial-persönliche Betreuung durch Apotheker/innen, die durch ihre universitäre Ausbildung, frühzeitig Arzneimittel-bezogene Probleme der Patienten erkennen und lösen können.

Immer mehr Frauen arbeiten in den Heilberufen. Der Anteil der Apothekerinnen liegt bei 70%. Um insbesondere in abgelegenen Stadtteilen und auf dem Land eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, sind Maßnahmen notwendig, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Das wird sich langfristig für die Gesundheit der Bevölkerung und die Infrastruktur in Deutschland auszahlen.

Das GKV-Versorgungsgesetz ist ein weiterer Versuch, das Gesundheitswesen der Realität und für die Zukunft anzupassen. Das GKV-Versorgungsgesetz soll die Versorgung mit Ärzten insbesondere auf dem Land verbessern. Zur Lösung wird die Verknüpfung mit Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern angestrebt. Künftig sollen regionale Versorgungsausschüsse die Bedarfsplanung organisieren. Damit wird die Möglichkeit der Versorgung durch größere Unternehmen möglich. Auch die pharmazeutische Versorgung wird davon beeinflusst und kann die inhabergeführte Apotheke vor Ort gefährden. Bei der Umsetzung des GKV-Versorgungsgesetzes muss sich eine zeitgemäße Versorgungssteuerung stärker am Patienten orientieren. Das kann erreicht werden durch eine engere Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern. KBV und ABDA haben hierzu ein gemeinsames Konzept entwickelt, das Eingang in das GKV-Versorgungsgesetz finden sollte.

Das Zukunftskonzept unterstützt die persönlichere Betreuung der Patienten und soll die Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Patienten stärken. Das gemeinsame Konzept sieht ein Medikationsmanagement, einen Medikationskatalog und die Verordnung von Wirkstoffen vor, d. h. Ärzte sollen zukünftig Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform auf der Grundlage eines Medikationskataloges auf Wirkstoffbasis verordnen, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt.

Von dieser Zusammenarbeit profitieren die Patienten. Bei Medikamenten der Selbstmedikation sind das persönliche Gespräch und die Beratung in der Apotheke wichtig, um arzneimittelbezogene Risiken und Probleme zu vermeiden. Außerdem trägt die Beratung in der Apotheke dazu bei, die Compliance bei Langzeittherapien zu verbessern.

Das Konzept der engen Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern bei der Betreuung der Patienten ist sehr zu begrüßen. Die Versorgung der Patienten soll verbessert und gleichzeitig kostengünstiger gestaltet werden. Das Konzept räumt der Arzneimitteltherapiesicherheit einen hohen Stellenwert ein. Es gibt im Detail ein paar Punkte und zusätzliche Aspekte, die in der konkreten Ausgestaltung noch einmal überdacht und diskutiert werden müssen.

Der Patient muss die freie Wahl seiner Wunschapotheke haben, die er nach Qualitätskriterien auswählen kann, um von der medizinischen und pharmazeutischen Leistung zu profitieren. Der Apotheke vor Ort muss eine realistische Chance zum Überleben gegeben werden.

Große Bedeutung hat die Beratung durch Apotheker und Apothekerinnen zu Wirkung sowie Wechsel- und Nebenwirkungen in der Selbstmedikation. Der Bezug von apothekenüblichen Waren und apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die Hausapotheke sorgt für mehr Therapiesicherheit, für die Sicherung des Standorts der jeweiligen Apotheke und der Arbeitsplätze der der dort beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.


Der Vorstand des dpv



DAZ 2011, Nr. 16, S. 82

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