Ernährung aktuell

Werbung für DHA in Babynahrung wird wohl erlaubt

Aller Voraussicht nach werden die Hersteller von Babynahrung demnächst damit werben dürfen, dass der Zusatz von Docosahexaensäure (DHA) zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten beiträgt.

Der gesundheitliche Wert der Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure wird seit längerem untersucht. In synthetischer Form wird DHA bereits heute verschiedenen Säuglingsnahrungen zugesetzt. Zur Genehmigung der angestrebten gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim) "trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten bei" muss innerhalb der EU allerdings ein strenges Verfahren erfüllt werden. Die Hersteller, die die Angabe für DHA in Babynahrung anstreben, hatten von der für die Beurteilung zuständigen Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits eine positive Stellungnahme zu ihrem Antrag erhalten. Im Europäischen Parlament gab es dann allerdings Widerstand gegen das Ansinnen. Einige Abgeordnete gaben zu bedenken, dass es noch keinen klaren wissenschaftlichen Konsens über die Auswirkungen von mit DHA angereicherter Säuglingsmilch auf Säuglinge gibt. Sie forderten, diese zunächst näher zu erforschen und befürchten eine Irreführung der Verbraucher. Ohne Erfolg, denn ein entsprechender Antrag erhielt bei einer Abstimmung im Europaparlament am 6. April 2011 nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Das bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren für die Angabe nun weiter seinen Gang nimmt. Zulässig wird der Health Claim allerdings erst nach Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt der EU.


hb


Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes vom 07.04.20011



DAZ 2011, Nr. 15, S. 72

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