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Wenn Eltern sich trennen

Wünschenswert wäre es, wenn Eltern bei andauernden Konflikten, die sie nicht selber lösen können, eine Familienmediation in Anspruch nehmen, bevor es zur Trennung kommt. Manche Paare nehmen aber erst nach ihrer Trennung gemeinsam an einer Mediation teil, was ebenfalls sinnvoll sein kann.

Der Unterschied zwischen Familienmediation und Paarberatung (vor der Trennung) ist in der Regel, dass es bei der Mediation um die Entwicklung von gemeinsamen nachhaltigen Vereinbarungen geht. Eine Mediation ist keine Therapie. Die Entstehungsgeschichte und die Ursachen eines Konfliktes werden so wenig wie nötig einbezogen; vielmehr blickt die Mediation nach vorne und fragt nach zukünftigen Möglichkeiten und Regelungen.

Ergebnisorientiert


Ergebnisse von Mediationen sind dann gut, wenn sie von den Partnern als fair und stimmig erlebt werden.


Manchmal ist es erstaunlich, mit welchem Entgegenkommen sich Paare nach der Trennung in der Mediation begegnen. Der Grund mag darin liegen, dass durch die Trennung der Druck, den Paarerwartungen zu entsprechen, von ihnen genommen ist.

Seit September 2009 kann das Familiengericht anordnen, dass Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen.

Den beteiligten Konfliktpartnern wird angeraten, sich in jedem Falle juristisch zu informieren. Die Mediatoren sind keine Schiedsrichter, sie entscheiden nicht und geben keine juristischen Ratschläge (gegebenenfalls Hinweise).

Info


Adressen von Mediatoren erhalten Sie zum Beispiel hier:

Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V.: www.bafm-mediation.de

MediationsZentraleHamburg e. V.: www.mediationszentralehamburg.de


Normalerweise wird nach Stundensätzen abgerechnet, bei Beratungsstellen teils auf Spendenbasis. In der Regel liegt ein Honorar pro Zeitstunde und Sitzung zwischen 80 und 200 Euro. Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem schriftlichen Memorandum und /oder in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung zusammengefasst. Dazu können die Beteiligten Anwälte einschalten bzw. die Vereinbarung notariell beurkunden lassen.

"Wollt ihr uns weiterhin Eltern sein oder wollt ihr den Kampf? Wir wollen unsere Sportfeste, Schulabschlüsse, Hochzeiten begehen können, ohne uns fürchten zu müssen, ob das mit euch klar geht. Auch wenn wir Pech und Pannen haben, täte es uns gut, ihr würdet euch elterlich verhalten."

Aus: Children of Divorce, Video, USA 1995


Mediationssitzungen sind für alle Beteiligten anstrengend, doch ist es für so manchen Konfliktbeteiligten hinterher ein schönes und stärkendes Gefühl, über sich hinausgewachsen zu sein, etwas dazugelernt zu haben und mit einem versöhnlicheren Blick in die Zukunft zu schauen.

Die Serie im Überblick


Teil 1: Konstruktive Konfliktlösung (DAZ Nr. 5, Seite 136)

Teil 2: Konflikte in der Arbeitswelt (DAZ Nr. 6, Seite 106)

Teil 3: Mediation am Arbeitsplatz: Chancen, Grenzen, Spielregeln (DAZ Nr. 8, Seite 90)

Teil 4: Familiäre Konflikte (DAZ Nr. 13, S. 139)

Teil 5: Familienmediation nach der Trennung (DAZ Nr. 14, S. 118)


Autorin


Anja Borstelmann ist seit 1994 als Rechtsanwältin beim Hanseatischen OLG zugelassen und arbeitet seit 2003 als selbstständige Rechtsanwältin (auch Fachanwältin für Arbeitsrecht) sowie als Mediatorin in Hamburg. Ihre Ausbildung zur Mediatorin hat sie beim Justice Institute of British Columbia (New Westminster, Kanada) und beim Verein Brückenschlag in Lüneburg gemacht.


Anja Borstelmann
Rechtsanwältin/Mediatorin
www.anja-borstelmann.de, www.elblaw.de

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