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Vergabekammer weist Novartis-Einspruch zurück

BERLIN (lk). Die 1. Vergabekammer des Bundes hat nach Angaben der AOK Nordost in einer kürzlichen Entscheidung den Nachprüfungsantrag des pharmazeutischen Unternehmens Novartis gegen die Neuregelung der Grippeimpfstoffversorgung in Berlin zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war insbesondere die Frage, ob künftig bei Vereinbarungen über Erstattungspreise für Grippeimpfstoffe stets Ausschreibungen erforderlich sind.

Federführend hatten die AOK Nordost für die Krankenkassen und der Berliner Apotheker Verband (BAV) im November 2010 neue und deutlich wirtschaftlichere Erstattungsbeträge für die Versorgung in der Saison 2011/12 vereinbart. Einige pharmazeutische Unternehmen hatten den Apotheken in der Folge besonders günstige Einkaufskonditionen für Grippeimpfstoffe angeboten. Novartis hatte diese nicht angeboten und sich mit der Argumentation an die Vergabekammer gewandt, dass die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Herstellern und der Apothekerseite der Krankenkasse zuzurechnen seien. Da die Krankenkasse ein öffentlicher Auftraggeber sei, seien die Verträge ausschreibungspflichtig.

Die Vergabekammer ist dem nicht gefolgt. In der Entscheidung wird betont, dass die Apotheken ein hohes eigenes Interesse an günstigen Einkaufsbedingungen hätten. Durch den Abschluss sei insbesondere gewährleistet worden, dass auch weiterhin alle Apotheken an der Versorgung teilnehmen könnten.

Die AOK Nordost begrüßt die Entscheidung der Vergabekammer. Diese wird dazu beitragen, dass die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung im Interesse der gesetzlich Versicherten mit Grippeimpfstoffen nach dem neuen Modell fortgesetzt werden kann.



DAZ 2011, Nr. 13, S. 22

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