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Urteil verbietet Winthrop Partnerprogramm

BERLIN (lk). Das Berliner Landgericht hat der Sanofi-Aventis-Tochter Winthrop untersagt, mit Apotheken Sondervereinbarungen zu treffen, um den Absatz eigener Arzneimittel zu vergrößern. Damit ist das sogenannte "Partnerprogramm" offenbar verboten. Die Urteilsgründe liegen aber noch nicht vor. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Das Winthrop Partnerprogramm sah vor, dass Apotheken, die bevorzugt Produkte des Generikaherstellers von Sanofi-Aventis abgaben, die Arzneimittel günstiger einkaufen konnten. Die Partnerverträge mit Apotheken wurden im Jahr 2009 geschlossen. Zuvor hatte Winthrop bei der AOK Rabattvertragsausschreibungen gewonnen. Im Rahmen des Partnerprogramms sollten die Apotheken die Rabattarzneimittel von Winthrop aber auch an Patienten anderer Krankenkassen bevorzugt abgeben. Statt zum Apothekeneinkaufspreis konnten die Apotheken die Arzneimittel zum Herstellerabgabepreis beziehen.

Die Wettbewerbszentrale hatte Winthrop abgemahnt und in dem Vorgehen eine nicht zulässige Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der Apotheker beklagt. Nach Auskunft der Wettbewerbszentrale stimmte das Landgericht Berlin dieser Rechtsauffassung zu. Die Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Unklar ist auch, ob Winthrop gegen das Urteil Berufung einlegt.



DAZ 2011, Nr. 13, S. 24

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