DAZ aktuell

Versandverbot für Tierarzneimittel wird aufgehoben

BERLIN (ks). Arzneimittel für Haustiere wie Hunde und Katzen dürfen künftig auch im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden. Auch wenn die Länder es lieber gesehen hätten, dass für verschreibungspflichtige Tierarzneien das Versandverbot bestehen bleibt, stimmte der Bundesrat am 18. März dem weitergehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zu. Die Versandapotheken freuen sich über das neue Geschäft.

Nach dem nun beschlossenen Gesetz soll das bestehende Versandhandelsverbot für nicht rezeptpflichtige wie auch für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Arzneimittel für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Der Bundesrat war einem ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung zunächst mit einer Stellungnahme entgegengetreten. Er hatte erreichen wollen, dass die geplante Öffnung des Versandhandels ausschließlich für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel gelten soll.

Der Bundestag ließ sich von den Ländern jedoch nicht umstimmen. Um den Bedenken des Bundesrates dennoch ein Stück weit entgegenzukommen, wurde das Gesetz um eine Vorgabe an den Tierhalter bei der Arzneimittelgabe ergänzt: So dürfen Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur anwenden, soweit diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschrieben worden sind, bei dem das Tier in Behandlung ist. Damit soll der unkontrollierten Selbstmedikation von Tieren durch Tierhalter entgegengewirkt werden.

Der zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte dem Bundesrat empfohlen, dem so abgeänderten Gesetzentwurf zuzustimmen. Diesem Rat ist die Länderkammer nun gefolgt. Daneben fassten die Länder allerdings eine Entschließung, in der sie feststellen, dass ihre Bedenken hinsichtlich einer Öffnung des Versandhandels für nicht Lebensmittel liefernde Tiere auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel bestehen bleiben. Die Bundesregierung wird darin mit Nachdruck gebeten, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine Verschreibung auf Basis der in Deutschland geltenden Vorschriften harmonisiert werden. Zudem wird die Bundesregierung in der Entschließung gebeten, die neu aufgenommene Bindung an den behandelnden Tierarzt durch Einführung von Dokumentationspflichten für den Tierhalter zumindest im gewerbs- und berufsmäßigen Bereich überwachbar zu machen. Den Anstoß für die Gesetzesänderung hatte ein Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegeben.

Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse begrüßte die Gesetzesänderung als "wichtigen Schritt der Verbraucherorientierung". Die Nachfrage nach preiswerten Tierarzneimitteln sei groß – nun könne man diesem Kundenwunsch auch Rechnung tragen. Außerdem schließe der Gesetzgeber eine Lücke, da nun der Versandhandel für Tier- und Humanarzneimittel gleichermaßen gelte.


Merck und Sanofi-Aventis: Keine gemeinsame Tiermedizin


(dpa). Der US-Pharmakonzern Merck & Co und der französische Pharmariese Sanofi-Aventis begraben ihre Pläne zur Gründung eines gemeinsamen Tiermedizin-Unternehmens. Beide Konzerne behielten ihre jeweiligen Tiermedizin-Sparten, teilten die beiden Unternehmen am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die Fusion sei zu komplex und langwierig gewesen, insbesondere in Anbetracht der von den Wettbewerbsbehörden geforderten Teilverkäufe. Merck und Sanofi hätten sich einvernehmlich auf die Beendigung der Pläne geeinigt.

Im März 2010 hatten die beiden Pharmaunternehmen das Joint Venture im Bereich der Tiermedizin angekündigt. Der US-Konzern Merck und die französische Sanofi-Aventis wollten mit der Zusammenlegung ihres Tiermedizin-Geschäfts zu einem der führenden Akteure in dem rund 19 Milliarden US-Dollar schweren Markt aufsteigen.



DAZ 2011, Nr. 12, S. 24

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