Aus Kammern und Verbänden

Honorare für Betreuung von Asthma- und COPD-Patienten

Im September 2010 haben der Landesapothekerverband Baden-Württemberg und die Schwenninger Betriebskrankenkasse (SBKK) eine Vereinbarung zur Schulung und Versorgung von Patienten mit Asthma oder COPD auf der Basis der Nationalen Versorgungsleitlinien geschlossen. Der Vertrag nach § 43 (1) Nr. 2 SGB V wird ab diesem Monat in fast hundert Apotheken Baden-Württembergs praktisch umgesetzt.
Ablaufschema Die Apotheke führt beim Asthma- oder COPD-Patienten der SBKK einen Asthma-Kontroll-Test durch. Erreicht der Patient weniger als 20 Punkte, kann er an dem Schulungs- und Betreuungsprogramm teilnehmen.

Etwa 3000 Patienten, die an Asthma oder COPD leiden, sind in Baden-Württemberg bei der SBKK versichert. Besonders viele von ihnen leben in den Regionen Villingen-Schwenningen und Karlsruhe. Das Schulungsprogramm richtet sich insbesondere an Patienten mit zu hohem oder falschem Arzneimittelgebrauch sowie an Patienten, die Probleme beim Umgang mit Halern, Spacern und Peak-Flow-Metern haben.


Sowohl Apotheker als auch Patienten können sich – grundsätzlich auf freiwilliger Basis – in diesen Vertrag einschreiben. Die SBKK schreibt Hochrisikopatienten an, empfiehlt ihnen den Beitritt und stellt ihnen eine Liste der beigetretenen Apotheken zur Verfügung.

Auch die beigetretenen Apotheken können ihren Patienten eine Teilnahme am Vertrag empfehlen, wenn sie dafür infrage kommen (siehe Grafik).

Honorierte Leistungen

Folgende Leistungen der Apotheker werden von der SBKK honoriert:

  • Durchführung des Asthma-Kontroll-Tests (ACT),
  • Durchführung einer Peak-Flow-Metrie (PEF) mit Kontrolle und Nachschulung,
  • Kontrolle und Schulung im Umgang mit Halern,
  • Beratung zur Dokumentation,
  • Bei Bedarf: modulare Nachschulung (siehe Grafik).

Die Apotheke erhält ein Honorar von netto 15,– Euro pro Patient und Quartal. Sind einzelne Nachschulungen innerhalb des Quartals erforderlich, so können diese bis zu dreimal mit einem Honorar von netto 5,– Euro abgerechnet werden.

Sowohl ein Peak-Flow-Meter als auch ein Spacer können einmal ohne Rezept über einen Festbetrag abgerechnet werden. Somit braucht der Patient nicht mehr zum Arzt zu gehen, um sich diese Hilfsmittel verordnen zu lassen.

Die Abrechnung aller genannten Leistungen erfolgt wie beim Hausapothekenvertrag über Sonder-PZN auf einem Sonderbeleg. Die Softwarehäuser wurden entsprechend informiert.

Zur Qualitätssicherung bietet der LAV Baden-Württemberg das Beratungskonzept asthma.aktiv® mit Schulungsunterlagen, Dokumentationen und Patienteninformationen an (s. Internet). Weiterhin begleitet eine Lenkungsgruppe, die aus Mitarbeitern des LAV, der SBKK und teilnehmenden Apothekern besteht, das Projekt. Eine Evaluation mit definierten, subjektiven und objektiven Kriterien ist geplant.


Foto: LAV BW
Fritz Becker, Präsident des LAV Baden-Württemberg 

Apotheken in Konkurrenz mit Call-Centern

Die bessere Betreuung der Asthma- und COPD-Patienten hat auch eine politische Komponente, wie LAV-Präsident Fritz Becker erläuterte:

"Der Landesapothekerverband verbindet mit dieser Vereinbarung die Intention, Pharmazeutische Betreuung in bestimmten Indikationsbereichen als honoriertes Angebot außerhalb der Arzneimittelpreisverordnung bei den Kassen zu etablieren. Es ist deshalb aus politischer Sicht besonders wichtig, dass wir vonseiten der im LAV organisierten Apotheken uns an derartigen Programmen beteiligen und sie mit Leben füllen. Andere finanzkräftige Organisationen im Markt bieten immer wieder – über Call-Center umgesetzt – den Kassen ähnliche Projekte an. Für mich ist aber gerade bei Asthmapatienten der direkte Kontakt wichtig. Deswegen appelliere ich an unsere niedergelassenen Apotheken in Baden-Württemberg, dieses Angebot flächendeckend mit einer persönlichen und individuellen Beratung vor Ort gemeinsam mit dem Patienten umzusetzen."


Foto: LAV BW
Eleftherios Vasiliadis

Durch bessere Betreuung Kosten senken

Eleftherios Vasiliadis, Vorstandsmitglied des LAV, teilt diese Meinung und hofft ebenfalls auf viele Mitstreiter:

"Das Thema Asthma ist ein wichtiges Betätigungsfeld für uns Pharmazeuten. Denn Studien zeigen: Trotz deutlicher Verbesserung der Therapieoptionen sind zahlreiche Asthmatiker und COPD-Patienten nicht optimal eingestellt. Dies liegt im Wesentlichen an einer mangelnden Compliance und Therapietreue der Patienten. Defizite in der Anwendung von Halern – sowohl Dosieraerosolen als auch Pulverinhalatoren – führen zum Hochverbrauch." Trotzdem erreiche das applizierte Medikament seinen Wirkort häufig nicht in ausreichender Menge.

Mehr Aufklärung und Schulungen der Patienten können die Compliance und damit auch die Symptomkontrolle verbessern. Apotheker sollen durch die individuelle Betreuung ihrer Patienten dazu beitragen. Vasiliadis ist überzeugt, dass dies sowohl Krankenhauseinweisungen als auch Fehl- und Überdosierungen der Medikamente verringern und somit die Kosten deutlich senken wird.


cae


Internet


asthma.aktiv®:

www.apotheker.de > Apotheke > Asthma.aktiv

Die Nationale Versorgungsleitlinien wurden auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt:

www.versorgungsleitlinien.de



DAZ 2011, Nr. 12, S. 107

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