DAZ aktuell

Vertrag zur Blutzuckerselbstmessung tritt in Kraft

BERLIN (ks). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) baut die Versorgung von Diabetikern aus: Bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil versicherte Diabetiker können ab sofort einen neuen Service in Apotheken in Anspruch nehmen. Wie der DAV mitteilte, hat er mit der BKK einen Vertrag zur Blutzuckerselbstmessung vereinbart.

Alle Diabetiker, die ihren Blutzucker selbst messen und bei der BKK Mobil Oil versichert sind, können sich in ihrer Stammapotheke nach diesem besonderen Service erkundigen.

Ziel der pharmazeutischen Dienstleistung ist es, dass Diabetiker ihre Blutzuckerselbstkontrolle – nach Anleitung in qualifizierten Apotheken – fehlerfrei durchführen können. Die teilnehmende Apotheke erklärt dem Patienten den Nutzen der Beratung, führt mit ihm die Messung durch und dokumentiert die Ergebnisse.

Ein Beratungsgespräch halbiert die Fehlerquote

Die häufigsten Messfehler sind dem Deutschen Apothekerverband zufolge fehlendes Reinigen der Hände, das Herauspressen des Bluttropfens aus der Fingerkuppe und Bedienungsfehler der Messgeräte. Laut der 2005 durchgeführten und von der ABDA initiiertenEDGAr-Studie (Evaluation der Durchführung von Glucoseselbstkontrollen von Menschen mit Typ 2-Diabetes in Apotheken) kann schon ein einmaliges standardisiertes Beratungsgespräch in einer Apotheke die Fehlerquote beim Messen halbieren. Auch Schmerzen lassen sich vermeiden. Die korrekte Überwachung des Blutzuckerspiegels erlaubt es den Betroffenen, die medikamentöse Therapie, Ernährung und Bewegung gut abzustimmen.

Voraussetzung: Fortbildung im Diabetes-Bereich

Voraussetzung für den Beitritt einer Apotheke zum Vertrag zur Blutzuckerselbstmessung von DAV und BKK Mobil Oil sind spezielle Fortbildungen im Diabetes-Bereich. In Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Bayern, wo sehr viele Versicherte der BKK Mobil Oil wohnen, verspricht sich der DAV ein besonders reges Interesse.



DAZ 2011, Nr. 10, S. 19

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.