DAZ aktuell

GKV mit 445 Millionen Euro Defizit

BERLIN (ks). Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen hat sich 2010 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert: Nach den am 7. März vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen lag das Defizit im vergangenen Jahr bei 445 Mio. Euro.

2009 verzeichneten die Kassen in ihren Jahresrechnungsergebnissen noch einen Überschuss von insgesamt 1,4 Mrd. Euro. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises werden im Jahr 2011 die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds aber ausreichen, die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen zu decken.

Das deutlichste Minus hat das AOK-System eingefahren. Hier liegt das Defizit ausweislich der BMG-Statistik bei 515 Mio. Euro. Die Betriebskassen verbuchten ein Minus von 105 Mio. Euro. In den schwarzen Zahlen befinden sich lediglich die Ersatzkassen mit einem Plus von 212 Mio. Euro sowie die landwirtschaftlichen Kassen (+ 46 Mio. Euro).

Insgesamt standen 2010 bei den gesetzlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von rund 175,3 Mrd. Euro Ausgaben in Höhe von rd. 175,7 Mrd. Euro gegenüber. In den Einnahmen enthalten sind auch rund 660 Mio. Euro an Zusatzbeiträgen, die von einzelnen Krankenkassen zum Teil ab dem 1. und zum Teil ab dem 2. Quartal 2010 erhoben wurden. Ausgaben von Kassen, die nicht aus den Zuweisungen des Gesundheitsfonds oder aus den Zusatzbeiträgen gedeckt wurden, mussten in 2010 zum Teil aus dort vorhandenen Finanzreserven kompensiert werden.

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind 2010 um 3,1 Prozent je Versicherten gestiegen. Im 1. Halbjahr lag der Anstieg noch bei 4,2 Prozent. Das BMG betonte, dass die Abflachung beim Ausgabenanstieg maßgeblich auf die positive Entwicklung im Arzneimittelbereich zurückzuführen sei. Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne Impfkosten), der je Versicherten im 1. Halbjahr noch bei 4,8 Prozent lag, betrug daher im Gesamtjahr 2010 nur noch 1,3 Prozent. Im laufenden Jahr erwartet das Ministerium weitere Einsparungen.



DAZ 2011, Nr. 10, S. 18

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