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Kabinett: Pick-up-Stellen beobachten

BERLIN (lk). Die Bundesregierung befürwortet weiterhin ein Verbot von Pick-up-Stellen, sieht jedoch derzeit keine Möglichkeiten, dieses gesetzlich durchzusetzen. Daher will sie vorerst nur die Entwicklung des Versandhandels beobachten:

"Die Bundesregierung wird aber weiterhin die Entwicklung bei den Pick-up-Stellen besonders aufmerksam beobachten", heißt es in einer Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission vom August, die das Bundeskabinett kürzlich verabschiedete. Die Bundesregierung sei der Ansicht, dass es beim Versandhandel mit Arzneimitteln zu keinen Auswüchsen kommen darf. Ein Verbot von Pick-up-Stellen begegne aber "verfassungsrechtlichen Vorbehalten".

Die von der Monopolkommission geforderte Deregulierung des Apothekenmarktes lehnt die Bundesregierung ab. Insbesondere hält sie an der bestehenden Regelung des einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel fest. "Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschreibungspflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen und nicht direkt vom Endverbraucher finanziert", heißt es in der Stellungnahme. Die Monopolkommission hatte einen "sanften" Preiswettbewerb empfohlen.



DAZ 2011, Nr. 1, S. 21

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