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59 Wirkstoffe im Nachprüfungsverfahren

BERLIN (ks). Die AOK hat über erste Zuschläge für ihre sechste bundesweite Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen entschieden. Wie die federführende AOK Baden-Württemberg am 4. Januar mitteilte, wurden die betreffenden Pharmahersteller bereits am 23. Dezember vorab informiert. Allerdings: Bislang konnten erst für 28 der insgesamt 87 ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen Zuschläge erteilt werden – die übrigen befinden sich im Nachprüfungsverfahren.

In den diesmal sieben Gebietslosen wurden damit nach Ablauf der gesetzlichen Wartepflicht am 3. Januar insgesamt 188 Einzelverträge geschlossen, so die AOK. Die neuen Verträge haben eine Laufzeit von Juni 2011 bis Ende Mai 2013. Viele der ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sind solche der dritten Vertragstranche, die Ende Mai 2011 ausläuft. Insgesamt werden diese laut AOK jedes Jahr rund 100 Millionen Mal AOK-Versicherten verordnet. Das AOK-Umsatzvolumen beziffert die Kasse auf rund 2,4 Milliarden Euro jährlich. Zu den wirtschaftlich besonders bedeutsamen Wirkstoffen zählen die Blockbuster Omeprazol und Simvastatin. Je Gebietslos setzt die AOK weiterhin bei jedem Wirkstoff exklusiv auf einen Bieter als Vertragspartner.

Für die Wirkstoffe, für die bisher noch keine Zuschläge erteilt werden können, gibt es Nachprüfverfahren. Der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweite Chefunterhändler bei den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen, Dr. Christopher Hermann, hat dafür wenig Verständnis: "Wir haben bei dieser Ausschreibung noch stärker die Belange mittelständischer und kleiner pharmazeutischer Unternehmen berücksichtigt". So habe man die Zahl der Ausschreibungsregionen (Gebietslose) von bisher fünf auf sieben erweitert. Außerdem konnten die Unternehmen erstmals Angebote für Arzneimittel abgeben, die sie selbst derzeit noch nicht auf dem Markt anbieten.

Dass es wieder zu Rechtsstreitigkeiten wegen Rabattverträgen kommen wird, hatte Hermann bereits erwartet. Mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes habe die Koalition den pharmazeutischen Unternehmen "leider neue Möglichkeiten für juristisches Störfeuer gegen die Rabattverträge eröffnet", so der AOK-Mann. Die Hersteller könnten gerichtlich längst geklärte Sachverhalte jetzt neu vor die Zivilgerichte bringen. Frühere Entscheidungen der Sozialgerichte müssen nicht berücksichtigt werden. "Dies nutzen Pharmaunternehmen aus und versuchen das erfolgreiche Instrument der Rabattverträge wieder kaputt zu prozessieren", so Hermann.

Letztlich gibt sich Hermann dennoch optimistisch: Alle notwendigen rechtlichen Schritte für schnelle Entscheidungen seien eingeleitet und man sei zuversichtlich, auch für die verbliebenen Wirkstoffe rechtzeitig Verträge abschließen zu können.

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