Recht

Fahrten zu Fachärzten muss das Heim organisieren

(bü). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass Pflegeheime dazu grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Bewohner bei Arztbesuchen zu begleiten. Diese Begleitungsfahrten zu Ärzten außerhalb der Einrichtung (das gelte insbesondere für Fahrten zu Fachärzten) seien Teil der allgemeinen Pflegeleistungen, die durch den entsprechenden Pflegesatz der Kassen abgegolten werden, so das Gericht. Sobald es der Zustand der Heimbewohner erforderlich macht und auch sonst niemand für die Begleitung in Anspruch genommen werden kann, müsse die Begleitung von der Heimleitung sichergestellt werden.

(VwG Stuttgart, 4 K 3702/10)



AZ 2011, Nr. 9, S. 6

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