Gesundheitspolitik

Phagro: Großhandel leistet eigenen Sparbeitrag

Grossisten wollen vom "Weiterreichen" nichts wissen – Neukalkulationen dennoch nötig

Berlin (ks). Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zeigt Verständnis, dass die vielen Neuregelungen des AMNOG in der Praxis bei den betroffenen Apotheken und Großhandlungen Unmut hervorrufen. Dabei betont er, dass die Großhändler ihren Anteil an den Einsparungen beitragen werden. Allerdings macht der Phagro zugleich deutlich, dass bei den Lieferkonditionen neue Kalkulationen nötig seien.

Durch das AMNOG ist dem pharmazeutischen Großhandel ein Sparbeitrag in Höhe von 200 Mio. Euro jährlich auferlegt worden. In diesem Jahr müssen die Unternehmen im Rahmen der geltenden Arzneimittelpreisverordnung 0,85 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers von ihrer Marge abziehen. Die Apotheker fürchten, dass die Grossisten diese Einsparungen an sie durchreichen, indem sie die Rabatte für die Apotheken kürzen. Auch der Vorsitzende des Phagro, Thomas Trümper, hatte wiederholt eingeräumt, dass dies der Fall sein wird.

Nun betont der Verband, dass die Margenkürzung unstrittig den Großhandel direkt treffe. "Das, was als ‚Weiterreichen‘ bezeichnet wird, kann im Rahmen des Gesetzes überhaupt nicht stattfinden, denn sonst müsste der Großhandel ja den Apothekeneinkaufspreis widerrechtlich abändern", heißt es in einer Pressemeldung des Phagro vom 1. Februar. Es bleibe daher "festzustellen, dass der pharmazeutische Großhandel sehr wohl seinen Teil zu den gewollten Einsparungen beiträgt und damit der politisch gewollte Einspareffekt für die Krankenkassen und Selbstzahler vollumfänglich zum Tragen kommt".

Dass sich an den Lieferbedingungen zwischen Großhändlern und Apotheken nichts ändern werde, behauptet der Phagro allerdings nicht: Aufgrund der Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf Hersteller, Apotheken und Großhandlungen müssten die betroffenen Handelsstufen eine Neukalkulation vornehmen. "Dies ist eine kaufmännisch logische und nachvollziehbare Maßnahme."



AZ 2011, Nr. 6, S. 2

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.