Recht

Rundfunkgebühr: BAföG befreit – ein Studienkredit nicht

(bü). Studenten, die ihr Studium mit einem Studienkredit finanzieren (den es zum Beispiel bei der KfW oder bei den Banken gibt), können sich nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Nur Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen, haben ein Befreiungsrecht. Im konkreten Fall ging es um eine Studentin, die einen internetfähigen PC besitzt und dafür Rundfunkgebühren zahlen sollte. Die junge Frau hatte argumentiert, dass sie ihr Leben durch einen Studienkredit finanziere und im Vergleich zu Beziehern von Sozialleistungen (die von der Gebühr befreit sind) "ungleich behandelt" werde. Das Gericht wies das zurück. Denn eine Gebührenbefreiung sei nur möglich, wenn die Betroffenen staatliche Sozialleistungen wie etwa Sozialhilfe, Hartz IV oder BAföG erhalten. Eine Befreiung von der Pflicht wegen geringen Einkommens – wie es im früheren Recht der Fall war – sei nicht mehr möglich. Schließlich sollen die Rundfunkanstalten von der Last befreit werden, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Rundfunkteilnehmer zu prüfen.


(BVwG, 6 C 34/10)



AZ 2011, Nr. 50, S. 5

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