Recht

Eiweiß-reduzierte Nahrung ist keine Kassenleistung

(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen ihren Versicherten keine Eiweiß-reduzierte Nahrung zu finanzieren. Anders als bei einer "bilanzierten Diät", die Kassenleistung sei, weil hier die Mengen einzelner Nährstoffe "nach Plan" zusammengestellt würden, handele es sich bei der "reduzierten" Nahrung um Mittel, denen lediglich Bestandteile entzogen worden seien. Für Hilfebedürftige komme in solchen Fällen allenfalls das Sozialamt beziehungsweise das Jobcenter der Arbeitsagenturen infrage.


(BSG, B 1 KR 20/10 R)



AZ 2011, Nr. 50, S. 4

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