Recht

Basis-Tarif ist immer vom Amt zu übernehmen

(bü). Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine privat krankenversicherte Frau, die Sozialhilfe bezieht, nicht vom Sozialhilfeträger dazu verpflichtet werden kann, in den Basistarif zu wechseln, wenn der Träger diesen Tarif übernehmen soll. Vielmehr müsse der Satz für den Basistarif auch dann übernommen werden, wenn die Versicherte in ihrem ursprünglich – als Selbstständige – gewählten normalen Tarif bliebe. Das gelte auch dann, wenn rechtlich die Möglichkeit bestünde, in den Basistarif zu wechseln (was hier allerdings nicht der Fall gewesen ist). (Wie die Frau den Differenzbetrag zwischen Basis- und Normaltarif aufzubringen in der Lage sein würde, brauchte nicht entschieden zu werden.)


(Bayerisches LSG, L 8 SO 26/11)



AZ 2011, Nr. 46, S. 4

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