Recht

Steuerrecht: Wenn das Fitness-Studio mehr als 44 Euro pro Monat kostet

(bü). Sponsert ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Abonnements in einem Fitness-Studio, so kann das im Rahmen des üblichen 44 Euro-Freibetrages pro Monat steuerfrei geschehen. Stellt sich aber heraus, dass der auf den Monat entfallende Beitrag den 44 Euro-Grenzbetrag übersteigt, so entsteht Steuerpflicht. Dies kann auch nicht durch das Argument des Firmenchefs vermieden werden, dass er den Arbeitnehmern die Abos aus "eigenbetrieblichem Interesse" zur Verfügung stelle; eine gesunde Betätigung habe schließlich weniger Krankheitstage zur Folge.


(FG Bremen, 1 K 150/09)



AZ 2011, Nr. 44, S. 7

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