Recht

Schenkungsteuer: 31. 12. 1998 – 31. 12. 2008 sind mehr als "zehn Jahre"

(bü). Überträgt ein Vater seinem Sohn am 31. Dezember ein Grundstück und geschieht das Gleiche zehn Jahre später am 31. Dezember (hier: 1998 und 2008), so darf das Finanzamt die Werte der beiden Schenkungen nicht zusammenrechnen. Grund: Die "zehn Jahre", innerhalb der solche Schenkungen anzurechnen sind, waren am Tag vor der zweiten Schenkung abgelaufen. Das Niedersächsische Finanzgericht brachte in seiner Urteilsbegründung als weiteres Beispiel, dass eine regelmäßige Schenkung zum Geburtstag eines Kindes, die jeweils 1/10 des für dieses Kind maßgebenden Freibetrages beträgt (bei eigenen Kindern: 40.000 Euro) "zu keiner Schenkungsteuer führt".


(Niedersächsisches FG, 3 K 136/11)



AZ 2011, Nr. 43, S. 4

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