Recht

Grundpreisangaben dürfen nicht "zu klein" sein

(bü). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die sogenannten Grundpreisangaben an Supermarktregalen deutlich lesbar sein müssen. Die Preisangabe, die Kunden dabei helfen soll, verschiedene Produkte in unterschiedlichen Packungsgrößen besser vergleichen zu können, dürfe nicht nur kleingedruckt am Regal stehen, weil diese Angabe bei der Vielzahl an unterschiedlichen Packungsgrößen und der unüberschaubaren Anzahl an Herstellern für Verbraucher oft die einzige Möglichkeit ist, die Preise im Supermarkt zuverlässig zu vergleichen.


(LG Nürnberg-Fürth, 7 O 1400/11)



AZ 2011, Nr. 43, S. 5

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