Recht

Golfclub-Mitgliedschaft kann Fiskus reich machen

(bü). Die Finanzämter müssen die Mitgliedsbeiträge für einen Golfclub auch dann nicht als steuerwirksame Betriebsausgabe anerkennen, wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass er in seinem Club regelmäßig – Steuern kostende – Geschäfte tätigt (hier als Sportartikelhändler). Die Golfclub-Mitgliedschaft kann auch nicht in einen privaten und einen geschäftlichen Teil aufgeschlüsselt werden.


(FG Köln, 10 K 3761/08)



AZ 2011, Nr. 43, S. 4

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