Recht

Blutentnahme ohne Risiko-Aufklärung

(bü). Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, ihre Patienten vor einer medizinisch indizierten Blutentnahme über etwaige Folgen aufzuklären. Das gelte auch, wenn der Vorgang auf qualifiziertes Fachpersonal übertragen worden sei. Eine Verpflichtung zur Aufklärung hätte im "medizinischen Massengeschäft" deutliche Mehrbelastungen des Personals zur Folge. Und es erscheine nicht weit hergeholt, dass damit eher der Ausweitung des Bürokratismus als dem Wohl der Patienten gedient wäre. (Hier ging es um eine Blutentnahme aus der Innenseite eines Handgelenks, aus der keine "besonderen Gefahren" resultierten. In dem zu entscheidenden Fall gab es aber Komplikationen – ohne Schadenersatzansprüche des Patienten.)


(LG Heidelberg, 4 O 95/08)



AZ 2011, Nr. 43, S. 7

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